chund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
6 86.
München, den 27. Juni 1876.
Juhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 23. Juni 1876, die Verlängerung des Landtages betr. — Bekannt=
machung rom 17. Juni 1876, betreffend die Aufhebung der mit der großherzoglich hefsischen Regierung abge-
schlossenen Uebereinkunst wegen der gegenseitigen Kostenberechnung in strafrechtlichen Requisttionsfällen. — Be-
kanntmachung vom 22. Juni 1876, die Auflösung des Aerarial-Reviers Eußersthal 1, Forstamts Elmstein,
betreffend. — Bekanntmachung vom 21. Juni 1876, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig-
freiwilligen Dienst berechtigten Lehranslalten betreffend. — Vekanntmachung rom 23. Juni 1876, die Auflö-
sung der Ostbahn-Hauptcasse und des Aktienkataster-Bureau betreffend.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Cndwig II.
von Gottes Gnaden König von Hayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Zayern, Franken und in Schwaben ete. etr.
Anseren Gruß zuvor, Tiebe und Getreuel
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages gemäß
Tit. VII §. 23 der Verfassungsurkunde bis zum 12. Juli des laufenden Jahres einschließlich
zu verlängern und geben Uns hiebei der zuversichtlichen Erwartung hin, daß beide Kammern
bis zu dem erwähnten Zeitpunkte die auf Unseren Befehl an dieselben gebrachten Gegen-
stände vollständig erledigt haben werden.
61