Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

eh- und Verordnungs-Rlatt 
Königreich Bayern. 
23. 
München, den 7. Juli 1876. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 24. Juni 1876, das Hanusgesetz für das fürstliche Gesammthaus Oettingen vom 
26. Januar 1876 betreffend. 
Bekanntmachung, nas Hausgesetz für das fürstliche Gesammthaus Oettingen 
vom 26. Januar 1876 betreffend. 
Staatêministerium der Justiz und Staatsministerium des Innern. 
Zufolge Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird nachstehend 
das Hausgesetz für das fürstliche Gesammthaus Oettingen vom 26. Januar 1876 unter 
Wahrung der durch §. 10 der IV. Beilage zur Verfassungs-Urkunde begrindeten Zustän= 
digkeit der einschlägigen Gerichte und des Staatsministeriums der Justiz in standesherrlichen 
Vormundschaftssachen, dann mit Vorbehalt der Rechte der einzelnen Glieder des fürstlichen 
Gesammthauses, sowie der Rechte Dritter, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 24. Juni 1876. 
v. pfenser. Dr. v. Fänstle. 
Der General-Secretär: 
An dessen Statt der k. Ministerialrath 
v. Schlereth. 
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