Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Max und Emich zu Leiningen-Neudenau, sowie des entmündigten Karl von Leiningen- 
Neudenau hiermit die obermundschaftliche Genehmigung ertheilt. 
Mosbach, den 7. October 1873. 
Großherzogliches Amtsgericht. 
Gerichtsnotar: 
(L. S.) C. Helbling. 
Friedrich 
von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. 
Wir haben Uns gnädigst bewogen gefunden, das vorstehende von Seiner Durchlaucht 
dem Fürsten Ernst zu Leiningen de dato Amorbach den 16. Juni 1873 erlassene 
fürstlich Leiningen'sche Schuldentilgungsstatut vorbehaltlich der Höchstlandesherrlichen und der 
Rechte Dritter zu bestätigen. 
Zur Beurkundung dessen haben Wir gegenwärtige Urkunde durch Unser Ministerium 
des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen ausfertigen und mit dem 
größeren Siegel versehen lassen. 
Gegeben Carlsruhe, den 15. September 1874. 
Aus Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs besonderem Auftrage: 
Ministerium 
des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen. 
(L. S.) von Freydorf. 
Der von dem Herrn Fürsten Wilhelm zu Löwenstein-Wertheim-Freuden- 
berg als diesseits aufgestellten und verpflichteten Specialvormunde für den minderjährigen
	        
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