Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

1003
56.

Regierungsblatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart,  Montag  den  31.  Dezember  1900.
Inhalt:

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  der  Ständeversammlung.  Vom  28.  Dezember  1900.

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Einbernfung  der  Ständeversammlung.  Vom  28.  Dezember  1900.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  haben  Wir  beschlossen,  die  Ständeversammlung
  auf  ·

Dienstag  den  15.  Januar  1901

zur  Eröffnung  des  neuen  Landtags  in  Unsere  Haupt-  und  Residenzstadt  Stuttgart
einzuberufen.

Wir  befehlen  demnach,  daß  die  Mitglieder  der  beiden  Kammern  am  Montag  den

14.  Januar  1901  sich  in  Stuttgart  einfinden  und  bei  dem  ständischen  Ausschuß  legitimiren.


Unser  Ministerium  des  Innern  ist  mit  der  Bekanntmachung  und  Vollziehung
dieser  Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart,  den  28.  Dezember  1900.
Wilhelm.
Schott  von  Schottenstein.  Pischek.  Breitling.  Zeyer.  v.  Soden.  Weizsäcker.

3  Gedruckt  in  der  Hofbuchdruckerei  von  Chr.  Scheufele  in  Stuttgart.