1003
56.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 31. Dezember 1900.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 28. Dezember 1900.
Königliche Verordnung,
betreffend die Einbernfung der Ständeversammlung. Vom 28. Dezember 1900.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir beschlossen, die Ständeversammlung
auf ·
Dienstag den 15. Januar 1901
zur Eröffnung des neuen Landtags in Unsere Haupt- und Residenzstadt Stuttgart
einzuberufen.
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder der beiden Kammern am Montag den
14. Januar 1901 sich in Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschuß legitimiren.
Unser Ministerium des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung
dieser Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 28. Dezember 1900.
Wilhelm.
Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker.
3 Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Chr. Scheufele in Stuttgart.