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verhältnisses der Schalen findet nicht statt; jedoch muß von der Einrichtung einer zulässigen
Waage verlangt werden, daß die Zugehörigkeit jeder Schale zu einem der beiden Hebelarme
genügend gekennzeichnet und somit eine Vertauschung der Schalen untereinander hinreichend
erschwert ist.
Die Prüfung der Schalen und des Balkens verbindet sich bei dieser Waage mit der
Untersuchung, in wie weit das vorgeschriebene Verhältniß der beiden Hebelarme inne-
gehalten ist.
Die Waage ist hierbei als zulässig zu erachten, wenn sie sowohl unbelastet, als bei der
ihrer größten Tragfähigkeit entsprechenden Belastung mit Gewichten, deren Werth auf der
Lastseite das Zehnfache resp. Hundertfache von dem auf der Gewichtseite beträgt, einspielt oder
zum Einspielen gebracht wird durch eine einseitige Gewichtszulage, die nicht mehr als 1/1000
derjenigen Belastung beträgt, zu welcher die Zulage hinzugefügt wird.
Bezüglich der Empfindlichkeit finden die unter Nr. 9 für gleicharmige Waagen gegebenen
Vorschriften analoge Anwendung.
Im Uebrigen gilt Alles in den vorhergehenden Nummern Gesagte mit unbedeutenden,
auf der Hand liegenden Abänderungen auch von der Prüfung, Berichtigung und Stempelung
der ungleicharmigen Balkenwaagen mit unveränderlichem Verhältniß der Hebelarme.
Für die Prüfung jener ungleicharmigen Balkenwaagen mit unveränderlichem Verhältnisse
der Hebelarme, welche mit Laufgewicht und Scale versehen und sonach theilweise auch zu Wägungen
vermittelst Veränderung eines Hebelarmes zu benützen sind, haben zugleich auch die hierauf
bezüglichen Bestimmungen (§. 59 B der Eichordnung) Geltung.
B. Ungleicharmige Balkenwaagen mit veränderlichem Verhältniß
der Hebelarme.
(Schnellwaagen, römische Waagen, §. 59 B der Eichordnung).
Allgemeine Construction.
16. Die unter dem Namen der römischen Waage bekannte Balkenwaage besteht
aus einem ungleicharmigen Waagbalken, der auf gleiche Weise wie bei der gleich-
armigen Waage mittelst einer an beiden Seiten vortretenden Stahlschneide in stählernen
Pfannen der Scheere ruht.
Eine eben solche Schneide, nur mit nach oben gekehrter Schärfe, ist am Ende des kurzen
Armes angebracht und trägt vermittelst eines gabelförmigen, mit Stahlpfanne versehenen