Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Um den Ausblashahn für die Prüfung dieses Gasmessers entsprechend zu reguliren, ist 
zu beachten, daß das Volumen der durchgehenden Luft in der Stunde 480 L, und in der 
Minute 8 I. beträgt, es ist daher die Oeffnung des Hahnes so lange zu verändern, bis sich 
in der Minute die Luftglocke um ctwa 8 L. senkt oder der gleiche Betrag am Zählwerk 
abgelesen wird. 
9. Die Beobachtung des Zeigerstandes an der Seale und des Zählwerkstandes hat mit 
einer solchen Genauigkeit zu erfolgen, daß Fehler vermieden werden, die sonst leicht 
in Vereinigung mit unvermeidlichen Fehlerquellen, wie den in Folge des Widerstandes der 
Trommeldrehung eintretenden Verminderungen der Luftspannung, der Temperaturveränderung 
u. s. w. Abweichungen hervorbringen können, die einen in der That zulässigen Gasmesser als 
unzulässig erscheinen lassen würden. 
Kleine Abweichungen der Manometerhöhe sind zu vernachlässigen, da ein Luftvolumen 
von der Größe —= 1000, in der Luftglocke bei 40 Millimeter Wassermanometer-Höhe ab- 
gemessen, unter dem gewöhnlichen Luftdrucke in ein Volumen von etwa 1004 übergeht, also 
die hierdurch hervorgebrachte Differenz nur etwa ½/20 Procent für je 10 Millimeter Ver- 
änderung in der Manometerdruckhöhe beträgt. 
Ein Fehler von 1 Millimeter in der Ablesung an der Glockenscale bei einer Glocke von 
8 Deeimeter Durchmesser (s. Nr. 5) beträgt bereits ½ Liter Luftvolumen, d. h. für 100 
hindurchgegangene Liter ½ Procent. Es muß daher darauf Rücksicht genommen werden, 
daß die Menge der durch den Gasmesser geführten Luft eine solche Größe erhält, daß dieser 
Fehler auf das Resultat einflußlos bleibt. . 
Ein Fehler in der Ablesung des Zählwerkes von gleicher Größe mit dem vorhergehenden 
hat natürlich denselben Einfluß; es muß daher auch darauf gesehen werden, daß zu Ende 
der eigentlichen Beobachtung die aufeinander wirkenden, die Bewegung übertragenden Theile 
des Zählwerkes einander in demselben Sinne wie zu Anfang der Beobachtung berühren, was am sicher- 
sten dann erfolgt, wenn die auf die Gastrommel wirkende Luft dauernd gleiche Spannung hat. 
Endlich kann bezüglich der Angabe des Zählwerks ein Fehler dadurch entstehen, daß die 
Uebertragung der Bewegung von der Trommelwelle aus durch nicht vollkommen gleichmäßig 
getheilte Räder erfolgt, oder die zur Registrirung der kleinsten Volumentheile bestimmte Scheibe 
nicht gleichmäßig getheilt ist, dieser Fehler wird durch eine größere Anzahl der Umdrehungen 
der Trommelwelle zu einem verschwindend kleinen Betrage gebracht, und der zuletzt bezeichnete
	        
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