Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M. 31. 501 
theils die Zahl der Flammen dienen, für deren jede ein stündliches Gasvolumen von durch- 
schnittlich 142 Liter zu rechnen ist. 
16. Als wesentliche Reparaturen, bei deren Ausführung die nach anderen 
Maaßen registrirenden Gasmesser auf metrische Registrirung in Folge des §. 82 der Eich- 
ordnung eingerichtet werden müssen, sind zu erachten: Erneuerung der Welle, der Trommel, 
des Gehäuses, des Zählwerkes und Veränderung des Meßraumes. 
17. Um die bedeutenden durch die Eichung der nach älteren Maaßen registrirenden 
Gasmesser entstehenden Eichungsarbeiten, welche zum Theil an Orten vorzunehmen sind, an 
denen sich eine Eichanstalt nicht befindet, übersehen und ohne zu große Belästigung der Gas- 
anstalten und Consumenten durchführen zu können, wird bestimmt, daß an solchen Orten, wo# 
ein Kubicirapparat für Gasmesser nicht vorhanden ist, ausnahmsweise auch die Prüfung 
kleinerer Gasmesser durch Controlgasmesser vorgenommen werden kann. 
München, den 1. Februar 1376. 
Kgl. Normal-Eichungs-Commission. 
Nies, k. Ministerialrath. 
Ordens-Verleihung. reichischen Generalstabscorps, Felir Grafen von 
Rosenberg-Orsini, das Nitterkreuz l. Classe 
Seine Majestät der König haben des Verdienstordens vom heiligen Michael zu 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm verleihen. 
12. Juni lfd. Is. dem Hauptmann im k. k. öster- 
 
	        
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