M32. 505
Ubbruc.
Bekanntmachung. «
Die höhere Lehranstalt zu Barmen-Wupperfeld ist als eine im Sinne des §. 90
2 b. des ersten Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 berechtigte
Nealschule II. Ordnung anerkannt und als solche in die Kategorie derjenigen höheren Lehr-
anstalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Classe
zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
erforderlich ist.
Berlin, den 19. Juni 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Bekanntmachung, Namensänderung für das Revier Deisenhosen betr.
Staatsministerium der Finanzen.
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß für die
Folge das Nevier Deisenhofen im Forstamte München „Sauerlach“ genannt werde.
München, am 11. Juli 1876.
v. Berr.
Der General-Sccretär:
v. Grieshammer,
Ministerialrath.