Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

ch und LL 
für das 
Königreich Bayern. 
— 33. 
München, den 3. August 1876. 
Juhalt: 
Abschied für den Landtag des Königreichs Bavern vom 29. Juli 1876. — Bekanntmachung vom 28. Juli 1876, 
Aenderungen in der Landwebrbezirks- Eintheilung für das Deuische Rcich betr. — Ordensverleihung. — Königlich 
Auerhöchste Genehmigung zur Annabine einer fremden Decoration. 
Abschied für den Landtan des Königreichs Bayern vom 29 Juli 1876. 
Ludwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete. 
Anseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir haben Uns bei dem nunmehr eingetretenen Schlusse des Landtages über die an Uns 
gelangten gemeinschaftlichen Beschlüsse der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abge- 
orducten, sowie über die Berathungen und Verhandlungen ausführlichen Vortrag erstatten lassen 
und ertheilen hierauf nach Vernehmung Unseres Gesammt-St steriums und Staatsrathes 
Unsere Königlichen Entschließungen, wie folgt: 
I. Abschnitt. 
beschlüsse der Kammern über die Gesetzentwürfe und andere Vorlagen 
der Staatsregierung. 
S. 1. 
Die Gesetze: ". 
1) Abänderungen der Tax= und Stempelgesetze betreffend; 
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