Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

3 38. 509 
nicht für entsprechend erachten können. Wir beauftragen aber Unser Staatsministerium der Justiz, 
die für Aufbesserung der Gehalte der betreffenden Diensteskategorien geltend gemachten Gesichts- 
punkte in Betracht zu ziehen, wenn die Umbildung der bestehenden Gerichtsverfassung eine gründ- 
liche und erschöpfende Revision des Gehaltsregulatives nothwendig erscheinen lassen wird. 
Gegenüber den Beschlüssen des Landtages hinsichtlich der Frage der Reorganisation des forst- 
lichen Unterrichtes, sowie der postulirten Exigenz für den obersten Schulrath und für eine fünfte 
Lateinschule der humanistischen Gymnasien wollen Wir Unser Recht, das Unterrichtswesen nach 
Maßgabe der Bedürfnisse desselben zu organisiren, ausdrücklich vorbehalten haben. 
F. 3. 
Einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend. 
Dem Gesetzentwurfe, einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend, 
haben Wir in der von den beiden Kammern beschlossenen Fassung Unsere Genehmigung ertheilt 
und lassen das hienach ausgefertigte Gesetz unter Ziffer II folgen. 
S. 4. 
Diepfälzischen Eisenbahnen. 
Dem Gesetzentwurfe, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend, haben Wir in der von den beiden 
Kammern beschlossenen Fassung Unsere Sanction ertheilt und lassen das hienach ausgefertigte 
Gesetz in der Beilage Ziffer III folgen. 
Der dem Gesammtbeschlusse hierüber beigefügte Antrag: 
„Die Staatsregierung wolle, da sie durch den mit der großherzoglich badischen 
Regierung unter'm 23. November 1871 abgeschlossenen Staatsvertrag an eine bestimmte 
Richtung von Bergzabern ab über Dahn nach Hinterweidenthal (Kaltenbach) nicht ge- 
bunden ist, mit der großherzoglich badischen Regierung bezüglich der Richtung dieser 
Bahn, eventuell statt derselben über Herstellung einer directen Verbindungsbahn zwischen 
dem Bogen bei Insheim und einem passenden Punkte zwischen Kandel und Wörth in 
Unterhandlung treten," 
kommt den Intentionen der Staatsregierung insoferne entgegen, als dieselbe unter den nunmehr 
gegebenen Verhältnissen die Ersetzung der in dem erwähnten Staatsvertrage enthaltenen Bestim- 
mung über die Fortsetzung der Bahn Winden— Bergzabern zum Anschlusse an die Landan —Zwei- 
brückener Linie durch eine anderweitige Vereinbarung für wünschenswerth erachtet und hierüber 
bereits Verhandlungen eingeleitet hat. Wir werden diese Verhandlungen fortsetzen und nach 
Möglichkeit fördern lassen. 
81° 
* 
“ 
»- 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.