Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

N 33. 515 
„anzuordnen, daß der Bedarf an Pferden für die bayerischen Armee-Corps, soweit 
thunlich und unbeschadet der Leistungsfähigkeit der Armee, in Bayern angekauft werde"“, 
werden Wir gerne die möglichste Berücksichtigung zuwenden lassen. 
z. 26 
Entsprechend der bezüglich des Militär. Gefängnißwesens Cap. 33 Titel 6 gestellten Bitte: 
„anzuordnen, daß im künfti gen tat der Titel in zwei Positionen und zwar das 
Erforderniß für die Festungs-Stul neu-Anstalten und für die Gesängnisse und 
Arbeitersoldaten= Casernements, sowie fir Arbeitsprämien ausgeschieden und zugleich in 
Rückeinnahme gesetzt werde: Einnahmen für verkaufte Baumaterialien, Utensilien, sodann 
an Arbeitsverdienst der Arbeitersoldaten und Militärgefangenen“ 
beauftragen Wir Unser Kriegsministerium, den erwähnten Etatstitel künftig hienach aufzustellen 
g 24. 
Gemäß der bezüglich der technischen Justitute der Artillerie von den beiden Kammern be- 
schlossenen Bitte: 
vanzuordnen, daß dem künftigen Etat eine nähere Erlänterung für Titel 4, 4a 
mit 4e inel. und jedenfalls eine Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen bei dem 
Betriebe der technischen Institute der Artillerie beigefügt werde“, 
beauftragen Wir Unser Kriegsministerium, dieser Bitte bei künftiger Etatsaufstellung durch Bei- 
fügung der gewünschten Uebersicht zu entsprechen. 
§. . 
Der Bitte: 
„anzuordnen, daß Postulate für militärische Bauten künftig nur nach vollständiger 
Feststellung der Bauprojecte in die Etats aufzunehmen und die Postulate durch Vor- 
lage vollständiger Pläne und Kostenvoranschläge zu begründen sind“, 
sichern Wir entsprechende Berücksichtigung zu und beauftragen daher Unser Kriegsministerium, 
in Zukunft Postulate für militärische Bauten durch Vorlage von Plänen und Kostenvoranschlägen 
vollständig zu begründen. 
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