Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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B. 
Besondere Wũnsche und Antrãge. 
8. 26. 
Vorlage eines Eisenbahngesetzes betreffend. 
Durch Gesammtbeschluß beider Kammern ist an Uns die Bitte gebracht: 
„dem nächsten Budgetlandtage einen Gesetzentwurf vorlegen zu lassen, welcher die 
Ausbildung des bayerischen Eisenbahnnetzes auf Grundlage der wirthschaftlichen Bedürf- 
nisse der Landestheile zum Gegenstande hat.“ 
Wir beauftragen Un ser Staatsministerium des k. Hauses und des Aeußern, die Frage der 
Erweiterung des bayerischen Eisenbahnnetzes einer eingehenden Würdigung zu unterziehen und 
hiebei neben den wirthschaftlichen Bedürfnissen der einzelnen Landestheile auch die finanzielle Seile 
der Frage gründlich zu prüfen. 
Je nach dem Ergebnisse dieser Prüsung behalten Wir Uns vor, Einleitungen im Sinne der 
gestellten Bitte treffen zu lassen, ohne übrigens frühere Gesetzesvorlagen zum Zwecke der Herstellung 
einzelner Bahnlinien oder sonst nothwendiger Objecte auszuschließen. 
S. 27. 
Die Erbauung einer Rhönbahn und einer Saalthalbahn betreffend. 
Auf den von den beiden Kammern des Landtages gestellten Antrag: 
„bezüglich der Petitionen in Betreff der Erbauung einer Eisenbahn durch die 
Rhön, ferner durch das Saalthal, sowie wegen Herstellung einer Eisenbahn zwischen 
Mellrichstadt und Jossa oder einer solchen von Kissingen nach Brückenau, Jossa und 
Gelnhausen Untersuchungen pflegen zu lassen und eventuell dem Landtage eine Vorlage 
zu machen“, 
erwidern Wir, daß technische Erhebungen hinsichtlich einer Vervollständigung des unterfränkischen 
Eisenbahnnetzes, namentlich über Führung einer Rhönbahn, theils vollendet sind, theils im Gange 
sich befinden. 
Die Einbringung einer Vorlage an den Landtag müssen Wir von dem Ergebnisse der technischen 
Vorarbeiten abhängig machen. 
§. 28. 
Die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen dem k. Staatsbahnhofe und 
dem im Baue befindlichen Staatshafen in Würzburg betreffend. 
Der von beiden Kammern des Landtages au Uns gebrachten Bitte:
	        
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