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6) Die Maaße, Gewichte und Waagen, welche die Gemeinden für den Zweck der poli-
zellichen Visitation bereit zu halten haben, sind von den Verificatoren unentgeltlich zu eichen
und zu stempeln.
B.
Gegenstand. d inurhe
Stempelung
Ef. LE. PEE
a b e d
I. Kängenmaaße.
1. Mrtallene Präcisionsmaaßstäbe mit feiner Theilung 60 3000 80
2. Gewöhnliche Maaßstäbe aus Metall 2c.
von 2m und 1m "„ 1035 8
von O, m bis 633
3. Werkmaaßstäbe aus * . 6332
4. Maaßstäbe für Langwaaren, in Centimeter — 33 2—
5. Zusammenlegbare Maaße 6 33 3
6. Bandmaaße aus Metall
von 20m, 10m und 5m 12 366 3
von 2m und 1m 633 3
Die Ansätze unter a und c bezlehen sich auf die Prüfung der Richiigkeit der Länge
des ganzen Maaßes, die Ansätze unter b und d auf die Prüfung der Richtigkeit der Ein-
thellung in der Alt, daß dieselben für die Untersuchung der Thellstriche außer dem Ansatze
unter a und c in Anmrcchnung gebracht werden. Sie werden nur dann vorkommen können,
wenn das Maaß nicht schon wegen falscher Gesammtlänge zu verwerfen war.