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für das
Kö inigreich Vayern.
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München den 14. August 1876.
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Sesen vom 29. Juli 1876, einen Crerit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betr. (Beilage II zum andtags
chiede). — Gesel rem 29. Juli 1876, die pfälzischen Eisenbabnen betr. (Beilage III zum Landtags-Abschiere)
— Geses vom 29. Juli 1876, die Erbauung weiterer Vicinaleisenbabnen und den Mebreedarf für bereitn aus.
gesübrte Vicinaleisenbabnen, dann die Detirung des Vicinaleisenbansonds betr. (Beilage IV zum Landtags-Abschiede.)
— Gesetz vom 29. Juli 1876, die Abänrerung einiger Bestimmungen des Netariategesetzes betr. (Beilage V zum
Landtags Abschiere). — Ordensverleibung. — Königlich Allerböchste Genebmigung zur ##nahme einer fremden
Decoration. Titel--Verleibung.
Gesetz, einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres beir.
(Beilage II zum Landtags-Abschiede).
Ludwig ll.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Mhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etce. ete.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Artikel 1.
Für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres wird als Erweiterung der durch die Gesetze
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