Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

36. 559 
9) Zur Beschaffung von Granat-Nartätschen mit Zeitzünder preu- 
Pischer Construction für gezogene ii und Belegerungs. 
Geschütze .... . 800,000.-ä 
10) Zur Erweiterung und Eimichung der Pilberfabrit in Eben- 
hausen behufs Erzeugung des neuen Gewehr= und Geschützpulvers 700,000 4 
11) Zur Beschaffung der Ausrüstung für die neue Bewaffnung 682,000 AK 
Artikel 2. 
Zur Deckung des im Artikel 1 bezeichneten Bedarfes sind zu verwenden: 
1,304,775 4¾ aus Erlösen von älterem bayerischen Material, dann verkauften französischen 
Beutestücken. 
73,085 -/Ax aus einem auf die Beschaffung der ersten 100,000 Gewehre M#60 unver- 
wendet gebliebenen Creditreste. 
1,682 JTAI aus einem beim älteren außerordentlichen Credite für außerordentliche 
Rüstung des Heeres, Abschnitt A. Tit. VI. „Zugequipagen“ unverändert 
gebliebenen Creditreste. 
120,000 vorläufig veranschlagter Erlös aus dem Verkaufe der alten Pulvermühle 
an der Wasserstraße und der ehemaligen Ouvrier-Werkstätten an der 
Geierstraße in München. 
63,130 ¾ am Schlusse des Jahres 1874 verbliebene Bestände 
a) der artilleristischen Ausrüstung von Ulm, 
b) der Festungsbauten daselbst, 
in Summa: 1,562,672 . M. 
Hinsichtlich des Restes v0oo 10, 628,070 K 
ist der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, e ein auf de Staatsfonds zu versicherndes 
Anlehen aufzunehmen und das Anlehenscapital um den Betrag der Anlehensaufbringungs- 
kosten und der während der laufenden Finanzperiode erwachsenden Zinsen zu erhöhen. 
Ueber die Tilgung dieses Anlehens wird in den jeweiligen Finanzgesetzen Vorsorge ge- 
trosfen werden. 
89°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.