Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Gesetz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich BVayern. 
* 
München, den 30. August 1876. 
Inhalt: 
Allerhöchste Urlunde vom 20. August 1876 über die Gründung des k. Maximilianeuimn. Bekanni- 
Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums. 
Cudwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Beseelt von dem Wunsche, Seinem Volke ein dauerndes Denkmal landesväterlicher 
Liebe zu hinterlassen und durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Förderung der Jugend- 
bildung, insbesondere soweit sie für den Dienst des Vaterlandes geschickt macht, für das 
öffentliche Wohl den nachhaltigsten und segensreichsten Erfolg verspreche, haben Unseres 
in Gott ruhenden Herrn Vaters, König Maximilian II. Majestät, die Errichtung 
einer Anstalt beschlossen, welche bestimmt ist, die Erlangung der zur Lösung der höheren 
Aufgaben des Staatsdienstes erforderlichen wissenschaftlichen und. geistigen Ausbildung zu 
erleichtern. 
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