Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Bel Waagen sind als Berichtigungsarbeiten, welche in der Gebührentare inbegriffen sind, 
mur geringfügige Tarirungen der Schalen und der Balken anzusehen. Ansehnlichere Berich- 
tigungsarbeiten sind innerhalb des Eichlocales nicht statthaft. (Vgll. Nr. 4 der Vorbemerkungen.) 
  
  
A. B. 
Gegenstand. für die fernienel 
Eichung (Stempelung 
« Pf. Pl- 
lx.Alcoholomktkcuudchrmometrr. 
Thermometer: Erste Prüfung . . . . . — 45 
„ Ziumeite Prüfung . . . — 30 
Eichung, d. h. erste und zweite Prufung, Stempelung 75 — 
Alkoholometer: Erste Prüfung einer el Spindel — 35 
Zwelte Prüfung einer solchen — 15 
Eichung einer einzelnen Spindel, d. h. ase, zwelle Prufung, 
Stempelung . 50 — 
Thermo-Alkoholometer: Ersie Prüfung aner T 2 — 45 
Zweite Prüfung einer Spindel — 40 
Dritte Prüfung einer Spindel — 15 
Eichung einer Spindel 100 — 
Reductionstabellen und Gebrauchsanweisung . 15 — 
Nachträgliche Prüfung zur Ausfertigung eines neuen Echscheines 
bei einer Alkoholometer= oder Thermo-Alkoholometer-Spindel — 30 
X. Gasmesser. N. Pf. N. Pf. 
r Nasse Gasmesser. 
Bis zu einem Betrage des größten Gasvolumens, welches 
der Gasmesser pro Stunde durchzulassen bestimmt ist, 
bis zu 0,25 Kubikmeter . 1-——80 
über 0,25 bis zu 0,5 Kubikmeter 1 500 1120 
n 0,5 » 1 « 2 — 1 60 
„ 1„ 2„ 3 % 
7 2 „ 4 u 4 — 320 
  
  
 
	        
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