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a) durch Mittel, welche die Schule als Unterrichts- und Erziebungs-Anstalt
darbietet,
b) durch die Persoͤnlichkeit des Lehrers.
Die Abhandlungen muͤssen spaͤtestens am 1. Mai 1844 mit einem den Namen
des Verfassers enthaltenden versiegelten Zettel, auf welchem das Motto der Abhandlung
beigesetzt ist, an das evangelische Consistorium eingeschickt werden; die nach diesem
Termin einlaufenden sind vom Preisbewerben ausgeschlossen.
Stuttgart den 12. December 1342. Scheurlen.
b) Bekanntmachung, die Bertheilung der Synodalprämien für evangelische Schulmeister, Unterlehrer,
Lehrgehülfen und Schulamtszöglinge.
Nachstehende Schulmeister, Unterlehrer, Lehrgehülfen und Schulamtszöglinge
wurden der für das Jahr 1852 ausgesehten Belohnung für würdig erbannt:
I. Schulmeister.
Generalat Hall.
Seeger in Izelberg, Dekanats Heidenheim.
Steinmüller in Surlzbach, Dekbanats Gaildorf.
Höschele in Adelberg, Dekanats Schornderf.
Weidner in Untersteinbach, Debanats Oehringen.
Generalat Heilbronn.
Schübelin in Horrheim, Dekanats Vaihingen.
Kicherer in Marbach.
Günthner in Bönnigheim, Dekanats Besigheim.
Riecker in Kleingartach, Dekanats Brackenheim.
Generalat Ludwigsburg.
Lepple in Stuttgart.
Gauß in Döffingen, Dekanats Böblingen.
Hartmann in Mühlhausen, Dekanats Cannstadt.
Generalat Tübingen.
Hinderer in Walddorf, Dekanats Tübingen.
Planck in Wildbad, Dekanats Neuenbürg.