Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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a)  durch  Mittel,  welche  die  Schule  als  Unterrichts-  und  Erziebungs-Anstalt
  darbietet,
b)  durch  die  Persoͤnlichkeit  des  Lehrers.

Die  Abhandlungen  muͤssen  spaͤtestens  am  1.  Mai  1844  mit  einem  den  Namen
des  Verfassers  enthaltenden  versiegelten  Zettel,  auf  welchem  das  Motto  der  Abhandlung
  beigesetzt  ist,  an  das  evangelische  Consistorium  eingeschickt  werden;  die  nach  diesem
  Termin  einlaufenden  sind  vom  Preisbewerben  ausgeschlossen.

Stuttgart  den  12.  December  1342.  Scheurlen.

b)  Bekanntmachung,  die  Bertheilung  der  Synodalprämien  für  evangelische  Schulmeister,  Unterlehrer,
Lehrgehülfen  und  Schulamtszöglinge.
Nachstehende  Schulmeister,  Unterlehrer,  Lehrgehülfen  und  Schulamtszöglinge
wurden  der  für  das  Jahr  1852  ausgesehten  Belohnung  für  würdig  erbannt:

I.  Schulmeister.
Generalat  Hall.
Seeger  in  Izelberg,  Dekanats  Heidenheim.
Steinmüller  in  Surlzbach,  Dekbanats  Gaildorf.
Höschele  in  Adelberg,  Dekanats  Schornderf.
Weidner  in  Untersteinbach,  Debanats  Oehringen.
Generalat  Heilbronn.
Schübelin  in  Horrheim,  Dekanats  Vaihingen.
Kicherer  in  Marbach.
Günthner  in  Bönnigheim,  Dekanats  Besigheim.
Riecker  in  Kleingartach,  Dekanats  Brackenheim.
Generalat  Ludwigsburg.
Lepple  in  Stuttgart.
Gauß  in  Döffingen,  Dekanats  Böblingen.
Hartmann  in  Mühlhausen,  Dekanats  Cannstadt.
Generalat  Tübingen.
Hinderer  in  Walddorf,  Dekanats  Tübingen.
Planck  in  Wildbad,  Dekanats  Neuenbürg.