Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

  
  
  
  
45 
A4. B 
Gegenstand. für die iWnie pr- 
Eichung Stempelung 
Kf -bk 
über 4 bis zu 6 Kubikmeter 5 — 4 — 
6 8 6 4 80 
8 10 *: 5 60 
„ 10 „ 15 „ 8 — 6 40 
Für je 5 Kubikmeter und für einen überschüssigen Bruchtheil i 
dieses Quantums mehr ein Mehrbetrag von 1 — 80 
2) Trockene Gasmesser: 
Die Gebühren in Columne A und B sind in doppeltem Betrage in Ansatz zu bringen. 
Sind bei nassen Gasmessern mit zwei Flüssigkeitsstandröhren aufeinanderfolgende Prüfungen 
bel jedem der beiden Flüssigkeitsstände erforderlich gewesen, so wird außer den Gebührenansätzen 
in Columme A oder B, welche für die einmalige Prüfung und die Stempelung respective für 
die Prüfung allein gelten, ein Zuschlag von 20 Procent für die vollzogene zweite Prüfung 
in Ansatz gebracht. 
XI. Maaße, Gewichte und Waagen, deren prüfung und GBeglanbigung durch die k. Normal- 
Eichungs-TCommission vorgenommen wird. 
Für dieselben gelten folgende Gebührensätze: 
a) Für Maaße und Gewichte, bei denen die größte Abweichung die für Gebrauchs- 
Normale der Verificatoren noch statthafte nicht übersteigen soll, sowic für Eich- 
kolben und für die zur Beurtheilung der Richtigkeit von Gewichten dienenden Fehler- 
Fewichte: der sechsfache Betrag der Taxe für gewöhnliche Handelsmaaße und 
Handelsgewichte; 
b) für Maaße und Gewichte, bei denen die größte Abweichung die für Control- 
Normal der Verificatoren noch statthafte nicht übersteigen soll: der neunfache Betrag; 
Dc) für Maaße und Gewichte, welche wie Hauptnormale der k. Normal-Eichungs- 
Commission behandelt werden sollen, sowie für Waagen von der zur Abgleichung 
der Hauptnormal-Gewichte erforderlichen Empfindlichkeit: der zwölffache Betrag der 
Taxe r gewöhnliche Handels-Maaße, Gewichte und Waagen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.