Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1876. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg be- 
trägt für das Jahr 1876 2·783,043 = , wovon ein Steuerprocent auf 27,830 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Be- 
schlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene Erhöhung der Position „Gehalts- 
ergänzungszuschüsse“ für das Lehrpersonal der deutschen Schulen um den Betrag von 470.. 
zur Gewährung von Unterstützungen an einzelne Gemeinden in der vom Landrathe beantragten 
Weise und beauftragen Unsere Kreisregierung, der Bitte des Landraths entsprechend, dafür 
Sorge zu tragen, daß die mit Congrualaufbesserungszuschüssen bedachten Gemeinden die durch 
die Umwandlung des Guldens in 1 4 80 7 herbeigeführte Erhöhung von 5 Procent dem 
Lehrerpersonal wirklich verabfolgen. 
2. Nachdem durch das Budget und Finanzgesetz für die XIII. Finanzperiode die Mittel 
zur Ausdehnung der Dienstalterszulagen auf die ganze Dauer der Dienstesactivität des Lehr- 
personals, sowie zur Erhöhung der Unterstützungsbeiträge für die Lehrerrelicten aus Central= 
sonds zur Verfügung gestellt worden sind, haben Wir den hiedurch entstandenen Mehrbedarf 
für diese Positionen in das Kreisbudget geeigneten Ortes einstellen lassen. 
3. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes Dienstalterszulagen aus Kreis- 
fonds an die Lehrer in den sieben ärmeren Donaumoosgemeinden Karlskron, Karlshuld, 
 
	        
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