Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M 46b. 663 
Klingsmoos, Ludwigsmoos, Neuschwetzingen, Untermaxfeld und Obermaxfeld gewährt werden 
und sind zu diesem Zwecke 1125 Mark in das Kreisbudget eingesetzt worden. 
4. Wir genehmigen, daß nach Beschluß des Landrathes die Position „Beiträge zu Schul- 
hausbauten“ auf 18,000 Mark erhöht und dieser Betrag in der vom Landrathe beantragten 
Weise verwendet werde. 
5. Der vom Landrathe beschlossenen Gewährung eines Sustentationsbeitrages von 180 
Mark aus Kreisfonds an die Jugendschriftstellerin und vormalige Lehrerin Isabella Braun 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Zu Unserem Bedauern hat der Landrath das Postulat von 5150 Mark zur Ver- 
besserung des Fortbildungswesens des Lehrpersonals an den Volksschulen nach Maßgabe des 
hierüber ergangenen allgemeinen Normativs vom Z. Mai v. IJs. abgelehnt. 
Da eine bessere Organisation des Fortbildungswesens des Lehrpersonals an den Volks- 
schulen und ein energischer Vollzug dieser Organisation dringendes Bedürfniß ist, und diesem 
Bedürfnisse nach den beiden Richtungen durch das erwähnte Normativ ausreichend Rechnung 
getragen wird, so geben Wir Uns der Erwartung hin, daß der Landrath bei seiner nächsten 
Versammlung die Mittel zur Durchführung dieses Normatios im Regierungsbezirk von 
Schwaben und Neuburg um so minder versagen wird, als auch die Landräthe der üb- 
rigen Kreise die Mittel hiefür bewilligt haben, in einzelnen Kreisen die neue Organisation des 
Fortbildungswesens bereits durchgeführt ist, und nach den bisher gemachten Erfahrungen sich 
vollkommen bewährt hat. 
Wir beauftragen daher Unsere Kreisregierung, das betreffende Postulat in die Pro- 
positionen zum Kreisbudget pro 1877 neuerlich einzustellen. 
Der vom Landrathe beschlossenen Willigung von 2500 Mark zur besseren Ausbildung 
von Schulgehilfen, Verwesern und Lehrern, denen es an der methodischen Fertigkeit gebricht, 
im praktischen Schulhalten durch temporäre Zuweisung in die Schulen bewährter Lehrer er- 
theilen Wir Unsere Genehmigung. « 
7. Wir haben die vom Landrathe beschlossene Erhöhung der Dotationsbeiträge für 
Knabenfreiplätze im Taubstummen-Institut zu Augsburg um 1170 Mark in das RKreisbudget 
einstellen lassen und genehmigen den Antrag des Landrathes, daß der zur Unterbringung eines 
protestantischen Mädchens im Centraltaubstummen Institute zu München bewilligte Betrag 
von 360 Mark im Falle nicht eintretenden Bedürfnisses der Erziehungsanstalt für taubstumme 
Mädchen in Dillingen zugewendct werde. 
106“
	        
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