Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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8. Der Bitte des Landrathes um Errichtung eines Lehrerinnenseminars für Schwaben 
und Neuburg aus Mitteln des Staates vermögen Wir vorerst nicht zu entsprechen, da sich 
eine erfolgreiche Aufnahme des Aufwandes für diesen Zweck in das Staatsbudget unter den 
gegenwärtigen Verhältnissen nicht ermöglichen läßt. 
9. Der Landrath hat für die geprüften Lehramtsverweser an den Gewerbschulen die 
gleiche Theuerungszulage bewilligt, wie für die wirklichen Lehrer dieser Schulen. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
10. Den Beschlüssen des Landrathes entsprechend genehmigen Wir, daß von dem Ac- 
tivreste der Rechnung der Kreisgewerbschule Augsburg pro 1874 zu 5811 Mark 47 Pf. 
der Betrag von 3125 Mark zur Deckung der Kosten für die bauliche Erweiterung des In- 
dustrie= und Kreisgewerbschulgebäudes in Augsburg verwendet, der Rest zu 2686 Mark 
47 Pf. aber dem Pensionsfond für die Gewerbschullehrer des Regierungsbezirkes überwiesen 
werde. 
11. Den Beschlüssen des Landraths, daß 
a) die Gehälter, Dienstalterszulagen und Pensionen der Kreisbeamten und Kreisbe- 
diensteten, mit Einschluß der Lehrer und Hilfslehrer an der Kreis-Gewerbschule, so- 
wie die Alimentationsbeiträge für deren Wittwen und Waisen in der Art umge- 
rechnet werden, daß für Einen Gulden Eine Mark und 80 Pfennig in Anschlag 
kommt, daß 
b 
die gleiche Umrechnung stattfinden soll bei den Gehaltsergänzungs= Zuschüssen und 
Dienstalterszulagen der wirklichen Lehrer an den isolirten Lateinschulen und den üb- 
rigen Gewerbschulen, dann den Pensionen dieser Lehrer und ihrer Relicten, welche 
ihre Deckung aus Kreisfonds erhalten, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
12. Deßgleichen ertheilen Wir der von dem Landrathe beschlossenen Erhöhung des Zu- 
schusses an das Kreis-Comité des landwirthschaftlichen Vereins von Schwaben und Neuburg 
von 17,657 Mark 14 Pf. auf 19,000 Mark, sowie den hinsichtlich der Verwendung dieses 
Zuschusses beigefügten Bedingungen gerne Unsere Genehmigung. 
13. Bezüglich des Antrags auf Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den I. Assistenz- 
Arzt Dr. Julius in Irsee verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom 2. März d. Js. 
mit welcher Wir dem Anrrage bereits stattgegeben haben.
	        
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