Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

680 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits verdffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1876. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1876 2·358,739 A, wovon ein Steuerprocent auf 23,587 —X sich 
berechnet. « 
II. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Nachdem durch das Budget und Finanzgesetz für die XIII. Finanzperiode die 
Mittel zur Ausdehnung der Dienstalters = Zulagen des Lehrpersonals an den Volksschulen 
auf die ganze Dauer der Dienstesactivität desselben, sowie zur Erhöhung der Unterstützungs- 
beiträge für die Lehrerrelicten aus Centralfonds gewährt worden sind, haben Wir den für 
diese Positionen veranlaßten Mehrbedarf in das Kreisbudget geeigneten, Orts einstellen lassen. 
2. Bezüglich des vom Landrathe gestellten Antrages auf Bewilligung zur Aufnahme 
eines Kreisanlehens für Beschaffung der Mittel zur Unterstützung dürftiger Gemeinden des 
Kreises in der Ausführung nothwendiger Schulhausbauten und der weiteren über diesen 
Gegenstand gefaßten Beschlüsse verweisen Wir auf das in diesem Betreffe erlassene Gesetz 
(Gesetz= und Verordnungsblatt 1876 S. 313) und die hiernach ergangene Entschließung 
Unseres- Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten vom 
18. April 1876 Nr. 4519. 
3. Wir haben nach Antrag des Landrathes zur Erhöhung des Gehaltes des vierten 
Lehrers am Kreistaubstummen-Institute, Handwerker, zu Würzburg von 550 fl. auf 
700 fl. = 1260 „X des Jahres die entsprechende Mehrung der Dotationsbeiträge zu den 
Besoldungen der Lehrer des genannten Instituts in das Kreisbudget einstellen lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.