M 46. 681
4. Ebenso genehmigen Wir, daß zur Gewährung der vom Landrathe beschlossenen
Gehaltszulage von 150 fl. — 270 X des Jahres für den Lehrer des Blindeninstitutes zu
Würzburg, Marschall, die Dotationsbeiträge zu dem genannten Institute entsprechend
erhöht werden.
5. Das fundationsmäßige Reichniß des Staatsärars an das Erziehungs-Institut der
englischen Fräulein in Aschaffenburg mit 1127 —4 75./ wird künftig direct aus der Staats-
casse an das Institut entrichtet werden und ist daher im Kreisbudget außer Ansatz geblieben.
6. Nachdem zu der vom Landrathe beschlossenen Aufnahme eines Kreisanlehens für
Schulhausbauten die gesetzliche Ermächtigung ertheilt worden ist, so genehmigen Wir den für
diesen Fall gefaßten Beschluß des Landrathes, daß aus den Actioresten der Kreisfondsrechnung
der Betrag von 18,000 .4 zur Fundation der Schuldentilgungscasse verwendet werde.
7. Der Vollzug des Landrathsbeschlusses bezüglich der künftigen Gestaltung der isolirten
Lateinschule zu Amorbach ist noch durch eine nähere Festsetzung des zwischen der Stadtge-
meinde Amorbach und der Fürstlich von Leiningen'schen Standesherrschaft wegen Ueber-
nahme des Anstaltsfonds abzuschließenden Vertrages bedingt.
Von Seite Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-Ange-
legenheiten sind in dieser Hinsicht die nöthigen Weisungen an die Regierung von Unterfranken
und Aschaffenburg bereits ergangen; den vom Landrathe für die Lateinschule zu Amorbach
bewilligten Kreisfondszuschuß von 1200 Mark haben Wir indessen vorsorglich in das Kreis-
budget einstellen lassen.
8. Den Beschlüssen des Landrathes entsprechend genehmigen Wir, daß die Remuneration
für den katholischen Religionsunterricht an der Kreisgewerbschule in Würzburg um 160 fl.
(288 0, jene für den Turnunterricht um 100 fl. ( 180 „#4) und der Jahresbezug des
dortigen Anstaltspedells um 100 fl. (— 180 4) erhöht werde.
9. Dem Beschlusse des Landrathes, zur Errichtung eines dritten Curses an der Ge-
werbschule in Kissingen für das letzte Quartal des Jahres 1876 einen besonderen Zuschuß
von 1028 J/4x 57 Pf. zu bewilligen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
10. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß alle ständigen ordentlichen Dienstes-
bezüge aus Kreisfonds, mit Ausnahme der der Markwährung bereits angepaßten Theuerungs-
zulagen der pragmatischen Kreisbeamten und der in anderer Weise besonders geregelten Be-
züge, nach dem Verhältnisse von 1 fl. gleich 1 X 80 Pf. umgerechnet werden.
109“