Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

47. 699 
Da nach dem gegenwärtigen Stande des öffentlichen Rechts eine Verbesserung der Schul- 
aufsicht nur durch eine weitere Ausbildung des Instituts der Kreisschulinspectoren, das sich 
während der kurzen Dauer seines Bestandes vollkommen bewährt hat, erreicht werden kann, 
so beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, das Postulat auf Anstellung von drei weiteren 
Kreisschulinspectoren, welchem der Landrath bei seiner dießmaligen Versammlung die Zustimmung 
versagte, bei der nächsten Landrathsversammlung zu erneuern, und den hiefür erforderlichen 
Bedarf in das Kreisbudget pro 1877 einzustellen. 
3. Nachdem durch das Budget und das Finanzgesetz für die XllII. Finanzperiode die 
Unterstützungsbeiträge für die Lehrer-Relicten aus der Staatscasse erhöht worden sind, haben 
Wir den Bedarf für diese Erhöhung in das Kreisbudget geeigneten Orts einstellen lassen. 
4. Dem Beschlusse des Landraths, durch welchen die Umwandlung der bisherigen Privat- 
lateinschulen zu Homburg und Landstuhl in schulordnungsmäßig einzurichtende öffentliche 
Lateinschulen ermöglicht worden ist, ertheilen Wir Unsere Allerhöchste Genehmigung und haben 
Wir die vom Landrathe zu diesem Zwecke für dieses Jahr bewilligten Mittel in das Kreis- 
budget einstellen lassen. 
Dem Antrage des Landraths wegen Uebernahme der Ausgaben für die mit Gymnasial- 
classen verbundenen Lateinschulen zu Kaiserslautern und Landau auf Staatsfonds haben 
Wir bei Genehmigung der Aufstellung des Staatsbudgets für die gegenwärtige Finanzperiode 
im Hinblick auf die allgemeine Finanzlage nicht stattgeben können. 
5. Dem Antrage des Landraths entsprechend, werden Wir die Frage des Fortbestandes 
der mit einigen Gewerbschulen zur Zeit noch verknüpften landwirthschaftlichen Abtheilungen 
bei den Berathungen über die künftige Organisation der Gewerbschulen in sorgfältige Er- 
wägung ziehen lassen. 
6. Für die Bereitwilligkeit, womit der Landrath die zur weitern Entwicklung der Kreis- 
baugewerkschule in Kaiserslautern, insbesondere zur Aufstellung eines zweiten Fachlehrers 
erforderlichen Mittel bewilligte, drücken Wir demselben gerne die verdiente Anerkennung aus. 
7. Hinsichtlich der vom Landrathe wiederholt beantragten Uebernahme des für die In- 
dustrieschule in Kaiserslautern seither geleisteten Kreisfondszuschusses auf Staatsfonds ver- 
weisen Wir denselben auf die unter Ziffer IV. Nr. 4 des Landraths-Abschiedes vom 
18. April 1875 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 385 2c.) ertheilte Entschließung mit dem 
Beifügen, daß von den Kreisgemeinden die pfälzische nicht die einzige ist, welche einen Zuschuß 
zu einer Industrieschule leistet. 
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