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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis-
amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1876.
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Oberfranken beträgt für das
Jahr 1876 1/°669,089 -A4, wovon ein Steuerprocent auf 16,690 -X 89 / sich berechnet.
III.
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Wir genehmigen dem Beschlusse des Landrathes entsprechend, daß die Geldbezüge der
Kreisbeamten und übrigen Kreisbediensteten nach dem Verhältnisse von 1 fl. gleich 1
80 -J umgerechnet werden.
2. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Assistenzarzte der Kreisirrenanstalt Bayreuth,
Dr. Kraussold — ohne Präjudiz für dessen Nachfolger bei ununterbrochener entsprechender
Dienstleistung für den Fall eintretender Dienstesunfähigkeit oder seines Ablebens die analoge
Berücksichtigung und Vorsorge gleich einem mit pragmatischen Rechten angestellten Beamten
sowohl hinsichtlich seiner Person, wie hinsichtlich seiner Familie, zuzusichern, ertheilen Wir
Unsere Genehmigung.
3. Nachdem durch das Budget und Finanzgesetz für die XIII. Finanzperiode die Mittel
zur Ausdehnung der Dienstesalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen auf die
ganze Dauer der Dienstesactivität desselben sowie zur Erhöhung der Unterstützungsbeiträge
für die Lehrer-Relicten aus Centralfonds zur Verfügung gestellt worden sind, so haben Wir
den hiedurch veranlaßten Mehrbedarf für diese Positionen in das Kreisbudget geeigneten Orts
einsetzen lassen.