Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1876. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Oberfranken beträgt für das 
Jahr 1876 1/°669,089 -A4, wovon ein Steuerprocent auf 16,690 -X 89 / sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen dem Beschlusse des Landrathes entsprechend, daß die Geldbezüge der 
Kreisbeamten und übrigen Kreisbediensteten nach dem Verhältnisse von 1 fl. gleich 1 
80 -J umgerechnet werden. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Assistenzarzte der Kreisirrenanstalt Bayreuth, 
Dr. Kraussold — ohne Präjudiz für dessen Nachfolger bei ununterbrochener entsprechender 
Dienstleistung für den Fall eintretender Dienstesunfähigkeit oder seines Ablebens die analoge 
Berücksichtigung und Vorsorge gleich einem mit pragmatischen Rechten angestellten Beamten 
sowohl hinsichtlich seiner Person, wie hinsichtlich seiner Familie, zuzusichern, ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
3. Nachdem durch das Budget und Finanzgesetz für die XIII. Finanzperiode die Mittel 
zur Ausdehnung der Dienstesalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen auf die 
ganze Dauer der Dienstesactivität desselben sowie zur Erhöhung der Unterstützungsbeiträge 
für die Lehrer-Relicten aus Centralfonds zur Verfügung gestellt worden sind, so haben Wir 
den hiedurch veranlaßten Mehrbedarf für diese Positionen in das Kreisbudget geeigneten Orts 
einsetzen lassen.
	        
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