Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1876. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk von Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1876 2/°580,971 „A, wovon ein Steuerprocent auf 25,309 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die gestellten Anträge und auf die gefaßten Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes die Summe von 53,200 M. 
zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den in Art. 3 Ziff. 3 des Gesetzes 
vom 10. November 1861, die Aufbringung des Bedarfes für die deutschen Schulen betreffend, 
bezeichneten Gemeinden, und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 JX und der Schul- 
verweser auf 680 JX unter Einrechnung des 5 procentigen Zuschlags an den budgetmäßigen 
Aufbesserungen, und die Summe von 16,115 -X zur Erhöhung des Zuschusses zu den bis- 
herigen Verpflegungs-Aversen der Schulgehilfen auf 108 —¾ in das Kreisbudget eingesetzt 
werden. 
2) Nachdem durch das Budget und durch das Finanzgesetz für die XIII. Finanzperiode 
1876 und 1877 die Mittel zur Ausdehnung der Dienstalterszulagen für das Lehrerpersonal 
der Volksschulen auf die ganze Dauer der Dienstesactivität desselben sowie zur Erhöhung der 
Unterstützungsbeiträge der Lehrer-Relicten aus Centralfonds zur Verfügung gestellt worden 
sind, haben Wir den hiedurch veranlaßten Mehrbedarf bei den betreffenden Positionen in das 
Kreisbudget geeigneten Orts einstellen lassen. 
3) Dem Beschlusse des Landrathes in Betreff der Gewährung von Dienstalterszulagen 
an den Kreisschulinspector und der Behandlung desselben bei eintretender Dienstesuntauglichkeit
	        
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