Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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9) Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch dem Lehrer der französischen Sprache an 
der Kreis-Landwirthschaftsschule in Lichtenhof für die Jahre 1874 und 18756 nachträglich 
eine Theuerungszulage von je 72 fl. — 123 4 43J aus den Erübrigungen dieser Anstalt 
bewilligt wurde, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
10) Ebenso genehmigen Wir, daß die Verköstigungsbeiträge der Zöglinge der Kreis- 
Ackerbauschule in Triesdorf den Beschlüssen des Landrathes entsprechend von jährlich 125 fl. 
auf jährlich 225 —X — mit zulässiger Ermäßigung auf 144 — und das Schulgeld von 
jährlich 12 fl. auf jährlich 21./4 60 erhöht wird. 
11) Den Antrag des Landrathes auf Erlassung gesetzlicher Bestimmungen über die 
Errichtung und den Besuch der landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen werden Wir in sorg- 
fältige Erwägung ziehen. · 
12) Den Beschlüssen des Landrathes, nach welchen die seitherigen Geldbezüge der Kreis- 
beamten und übrigen Kreisbediensteten nach dem Verhältnisse von 1 fl. gleich 1 80 J 
umzurechnen sind, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
13) Den Beschluß des Landrathes, 3000 —X zur Unterstützung wenig bemittelter mittel- 
fränkischer Industrieller behufs der Betheiligung an der Weltausstellung zu Philadelphia zu 
bewilligen, haben Wir bereits früher genehmigt und verweisen Wir in dieser Hinsicht auf 
die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, 
Gewerbe und Handel, vom 26. Januar l. Is. Nr. 257. 
14) Der Landrath hat die Summe von 300 = zu Prämien für die Erlegung von 
Fischottern bestimmt. Diesem im Interesse der Fischzucht gefaßten Beschlusse ertheilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
16) Ebenso genehmigen Wir die sämmtlichen von dem Landrathe bei Berathung der 
Verhältnisse der Kreisirrenanstalt und der Pflegeanstalt für unheilbare Irren in Erlangen 
gefaßten Beschlüsse. 
16) Durch die für das Jahr 1876 abermals erfolgte Bewilligung eines Zuschusses 
von 85715 .„/¾ zur Herstellung und Unterhaltung der Districtsstraßen, einer Summe von 
102,857 JU zur besseren Instandsetzung der Gemeindewege und eines Beitrags von 17,142 
zur Vertheilung an jene Gemeinden, welche bisher im Gemeindewegbaue Anerkennenswerthes 
geleistet haben, hat der Landrath seinem regen Interesse an der Hebung des Districts= und 
Gemeindewegbaues erneuten Ausdruck gegeben.
	        
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