K 49 743
Festgesetzter
Cap. 8. Vortrag. Betrag.
Uebertrag 47767 58
III. Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse:
a) nach bisheriger Bewilligung zum Vollzuge des Schuldotations-
gesetzes vom 10. November 1861 . 60030 —
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesamm-
ten Lehrerpersonals in der bisheriger Weise und zur Gewährung
einer Zulage von je 90 X an alle Verweser und weltlichen
Lehrerinnen, sowie alle Schulgehilfen aus Centralfonds 153000 —
Jc) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den
in Art. III. Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zw. den wirklichen Schullehrern auf 850 J/4,
den Schulverwesern auf 680 „X aus Kreisfonds 53200 —
d) zur Aufbesserung des Minimaleinkommens der Lehrer in den
in Art. III. Abs. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden auf 950 JM aus Kreisfonds 6300 84
e) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte vielmehr der Natural
Verpflegungs-Aversen mit je 108 s aus Kreisfonds 16115 —
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalters-Quin- «
quennalzulagen
4 90 JX für die wirklichen Schullehrer und à 45 X für
die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 307595 —
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 11700 —
Titl. 5b. Besondere Remunerationen und Unterstütz-
ungen für das active Lehrerpersonal 4500 —
" Latus!] 660208 42