Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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den Ammersee einen Zuschuß von 25,714 -4 29 J und zwar für 1876 die Jahresrate 
von 8571 J-X4 43 J, endlich für den Schutz und die Pflege der Privatwaldungen den Betrag 
von 2571 J 43 J bewilligte, mit Befriedigung Kenntniß genommen und die erwähnten 
Beträge in das Kreisbudget kinstellen lassen. 
17. Ebenso genehmigen Wir gerne den weiteren Beschluß des Landrathes, wonach der- 
selbe für den wegen nachgewiesener Functionsunfähigkeit seines Dienstes enthobenen Kreis- 
Cultur-Ingenieur Ludwig Statzner in Anerkennung seiner vieljährigen ersprießlichen Dienst- 
leistung für das Jahr 1876 einen aus bezüglichen Kreisfonds-Ersparnissen des Vorjahres 
zu entnehmenden Sustentationsbeitrag von 1542 86 J bewilligt hat. 
18. Die vom Landrathe bei der Berathung über die Angelegenheiten der Kreis-Irren= 
anstalt gefaßten Beschlüsse haben bereits Unsere Genehmigung erhalten, in welcher Beziehung 
Wir auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern vom 22. Januar 
l. Is. Nr. 783 verweisen. 
19. Dem Beschlusse des Landrathes, die Umwandlung der sämmtlichen aus Kreisfonds 
zu zahlenden Gehalte und Zulagen in die neue Währung derart vorzunehmen, daß der Gulden 
zu 1 /4 80 J berechnet wird, ertheilen Wir Unsere Genehmigung und es ist demgemäß 
bei der Einstellung der betreffenden Positionen in das Kreisbudget hierauf geeignet Rücksicht 
genommen worden. 
20. Den vom Landrathe bezüglich der Verwendung der bewilligten Mittel bei einzelnen 
Positionen gestellten Anträgen ertheilen Wir, insoweit sie nicht bereits erfolgt ist, gleichfalls 
Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner einsichtsvollen und opferwilligen Förderung 
der Kreis-Interessen und erwidern die Uns kundgegebenen Gesinnungen treuer Anhänglichkeit 
mit der Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 4. September 1876. 
Ludwig. 
v. Pfstermeister, S#antsratb. v. Dillis, Staatsratb. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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