über 250 — 500 Gramm einschließlich 10 Pfennig
„ 500—1000 „ „ 20 „
III Unter Drucksachen sind alle gedruckte, lithographirte, metallographirte,
photographirte oder sonst auf mechanischem Wege hergestellte, nach ihrem Format
und ihrer fonstigen Beschaffenhelt zur Beförderung mit der Briespost geeignete
Gegenstände einschließlich gebundener oder brochirter Bücher begriffen, solche
Schriftstücke jedoch davon ausgenommen, welche mittelst der Copirmaschine oder
mittelst Durchdruck oder mittelst der sogenannten Blindenschrift hergestellt sind.
IV Größere Rollen mit buchhändlerischen Werken eignen sich nicht zur
Versendung als Drucksachen.
V Die Sendungen müssen offen und zwar entweder unter Streif= oder
Kreuzband oder umschnürt oder in einen offenen Umschlag gelegt oder aber in
einfacher Art zusammengefaltet aufgegeben werden; das Band (Verschnürung)
muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die Beschränkung des
Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Versendung als Drucksachen gestattet
ist, erkannt werden kann.
VI. Zur Versendung von Drucksachen bis zu dem Gewichte von 50 Gramm
werden von der Post auch gestempelte Streifbänder mit der Taxe von 3 Pfennig
in Vorrath gehalten und bei den Postanstalten in Bogen zu 10 Stück gegen
Entrichtung des Tarbetrages zu 30 Pfennig und der Herstellungskosten von
4 Pfennig für jeden Bogen abgegeben.
VII Die Sendungen können auch aus offenen Karten (Geschäftsavise,
Preiscourante, Familien-Anzeigen u. dergl. enthaltend) allein bestehen. Dieselben
müssen jedoch die Form von Postkarten oder Bücherbestellzetteln haben und auf
der Vorderseite lediglich die Angabe der Adresse enthalten.
VIII. Mehrere Drucksachen dürfen unter einem Bande versendet werden,
sofern die einzelnen Gegenstände nicht mit verschiedenen Adressen oder besonderen
Adreßumschlägen versehen sind.
IX Die Adresse kann auf dem Streif= oder Kreuzbande oder aber auf
der Sendung selbst angebracht sein; der Sendung kann auch eine innere, mit der
äußeren übereinstimmende Adresse beigesetzt sein.
X Außerdem darf noch auf dem Bande oder auf der Sendung selbst