Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Uebereinkommen mit den erstgenannten beiden Regierungen eingegangen sind, wird hiedurch 
Vorstehendes mit dem Bemerken zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß nach Inhalt 
des letzteren Uebereinkommens denselben beiden Regierungen die Verpflichtung obliegt, daß 
während der Bauausführung Flosse und Fahrzeuge kostenfrei durch die Brückenbaustellen ge- 
schafft werden. 
München, den 28. November 1876. 
In Vertretung des k. Staatsministersé#: 
Staatsratb V. Darenberger. 
Der Generalsecretär: 
Dr. v. Prestele. 
  
Bekanntmachung, Aenderungen an der Forstamtsbezirkseintheilung im Regierungsbezirke 
der Pfalz betr. 
Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst Sich bewogen gefunden, vom 
1. Jänner 1877 anfangend das Forstamt Langenberg unter Zutheilung seiner sämmtlichen 
Reviere zum Forstamte Speyer aufzulösen, vom Forstamte Speyer hiegegen das Communal-= 
revier Haßloch abzutrennen und dem Forstamte Neustadt a.H. zuzutheilen, dann vom Forst- 
amte Neustadt a.]H. das Aerarialrevier Neidenfels und das Communalrevier Hambach abzu- 
scheiden und diese 2 Reviere dem Forstamte Elmstein einzuverleiben. 
München, den 2. December 1876. 
v. Berr. 
Der General-Secretär: 
v. Gries hammer.
	        
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