Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Hosdienst- Machrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 30. November l. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den k. Kammer= 
junker und Regierungsrath Adalbert Freiherrn 
von Harold, den k. Hauptmann a. D. 
Maximilian Freiherrn von Hertling und 
den Gutsbesitzer Friedrich Freiherrn von 
Dungern auf allerunterthännigstes Ansuchen 
zu Allerhöchstihren Kämmerern zu ernennen. 
—— — 
SErhebung in den. Freiherrustand. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 14. November ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Gutsbesitzer 
Franz Carl Hauch zu Haunsheim, k. Bezirks- 
amts Dillingen, in den erblichen Freiherrnstand 
des Königreiches zu erheben. 
— — — 
Auszug aus der Abele-Matrike! 
des Königreichs. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'm 28. August lfd. Is. 
der erbliche Reichsrath der Krone Bayern 
Julius Freiherr von Niethammer sammt 
seinen beiden Söhnen, dem k. Kämmerer 
Ludwig Freiherrn von Niethammer und 
dem k. Kämmerer und Gesandten 2c. Friedrich 
Freiherrn von Niethammer, in erblicher 
Weise bei der Freiherrnclasse Lit. N fol. 9 
act. Num. 93681; 
unter'm 2. November lfd. Is.: 
der k. Obergeometer zu Regensburg, Johann 
Conrad August von Fabris, in erblicher 
Weise bei der Adelsclasse Lit. F fol. 4b act. 
Num. 90961; 
unter'm 20. December lfd. Is.: 
der Gutsbesitzer Franz Carl Freiherr von 
Hauch zu Haunsheim, k. Bezirksamts Dil- 
lingen, in erblicher Weise bei der Freiherrn= 
Glasse Lit. II fol. 55 act. Num. 11718l. 
Königlich Auoerhöchte SEenehmigung zur 
Annahme fremder Decarationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
14. December lfd. Is. dem k. sechssischen 
Generalconsul in München, Maximilian 
Wilmersdörffer, die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
verliehenen Comthurkreuzes II. Classe des k. 
sächsischen Verdienstordens zu ertheilen. 
 
	        
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