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Hosdienst- Machrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 30. November l. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, den k. Kammer=
junker und Regierungsrath Adalbert Freiherrn
von Harold, den k. Hauptmann a. D.
Maximilian Freiherrn von Hertling und
den Gutsbesitzer Friedrich Freiherrn von
Dungern auf allerunterthännigstes Ansuchen
zu Allerhöchstihren Kämmerern zu ernennen.
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SErhebung in den. Freiherrustand.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 14. November ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, den Gutsbesitzer
Franz Carl Hauch zu Haunsheim, k. Bezirks-
amts Dillingen, in den erblichen Freiherrnstand
des Königreiches zu erheben.
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Auszug aus der Abele-Matrike!
des Königreichs.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter'm 28. August lfd. Is.
der erbliche Reichsrath der Krone Bayern
Julius Freiherr von Niethammer sammt
seinen beiden Söhnen, dem k. Kämmerer
Ludwig Freiherrn von Niethammer und
dem k. Kämmerer und Gesandten 2c. Friedrich
Freiherrn von Niethammer, in erblicher
Weise bei der Freiherrnclasse Lit. N fol. 9
act. Num. 93681;
unter'm 2. November lfd. Is.:
der k. Obergeometer zu Regensburg, Johann
Conrad August von Fabris, in erblicher
Weise bei der Adelsclasse Lit. F fol. 4b act.
Num. 90961;
unter'm 20. December lfd. Is.:
der Gutsbesitzer Franz Carl Freiherr von
Hauch zu Haunsheim, k. Bezirksamts Dil-
lingen, in erblicher Weise bei der Freiherrn=
Glasse Lit. II fol. 55 act. Num. 11718l.
Königlich Auoerhöchte SEenehmigung zur
Annahme fremder Decarationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
14. December lfd. Is. dem k. sechssischen
Generalconsul in München, Maximilian
Wilmersdörffer, die Bewilligung zur
Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
verliehenen Comthurkreuzes II. Classe des k.
sächsischen Verdienstordens zu ertheilen.