Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Beil. VI. 31 
Schulantheil den 16. Theil der ganzen Fläche abwerfen, ferner der cultivirte Theil vom See 
zu ungefähr 13 Tagwerken unter die 13 Gindlkoferauer gleichheitlich vertheilt werden solle. 
Bezüglich des nicht cultivirten Seetheiles zu ungefähr 20 Tagwerk, der Weberslohe zu 
ungefähr 4 Tagwerk und der Lichtlohe zu ungefähr 2½ Tagwerk wurde eine gütliche Ver- 
einigung nicht erzielt, und deswegen vom k. Landgerichte erkannt, daß Ellermüller und 6 
Genossen von Gindlkoferau 35 des uncultivirten Sees, Augustin und 5 Genossen von dort 
2 desselben erhalten, nachdem der 12. Theil desselben für die Schule weggemessen sein werde, 
und daß die Weberlohe und die Lichtlohe dem Ellermüller und 6 Genossen allein eigen- 
thümlich zufalle. 
Auf die von Mathias Peselmüller, Ellermüller von Gindlkoferau, und 6 Genossen gegen 
diese Vertheilung erhobene Beschwerde, welche dahin gerichtet war, daß entweder das obere 
Moos in 13 gleiche Antheile unter sämmtliche Glieder von Gindlkoferau vertheilt oder daß 
Augustin und 5 Consorten gegen Behaltung des ganzen oberen Mooses von dem noch un- 
cultivirten unteren Moose, dem See, der Weber= und Lichtlohe ausgeschlossen werden, wurde 
das GErkenntniß I. Instanz durch Entschließung des k. Generalkommissariats des Isarkreises 
vom 6. April 1812 und auf weitere Beschwerde des Mathias Peselmüller und Genossen 
vom k. geheimen Rathe am 3. September 1812 bestätigt. 
6 Hierauf verglichen sich inhaltlich landgerichtlichen Protocolls vom 26. September 1812, 
Martin Mittermaier Augustin und Ferdinand Gnätz als Abgeordnete ihres Theils mit Georg 
Forstmaier und Simon Schwaiger als Abgeordneten des Ellermüller und Genossen dahin, 
daß Martin Mittermaier und Genossen den uncultivirten See, die Lichtlohe und die Weberlohe 
zur vollen Dissposition an Mathias Peselmüller und Genossen, dagegen diese jenen den cul- 
tivirten See zur willkürlichen Disposition abtraten, nur sollte Sebastian Emslander vom 
cultivirten See noch ein Tagwerk Mittelgrund erhalten. 
Alle übrigen Gemeindeplätze sollen zwischen den 13 Gemeinern gemeinschaftlich verbleiben. 
Der Schule solle von der uncultivirten Weberlohe soviel weggemessen werden, als zum 
14. Theile nach geometrischem Maaße treffe. 
Am 8. October 1812 wurde vom k. Landgerichte die Vertheilung durch das Loos vor- 
genommen. Nachdem die Antheile der Groß= und dann der Kleingütler in Gindlkofen verloost 
waren, erfolgte die Verloosung an die Gindlkoferauer und wurden an 6 Gemeindeglieder 
nämlich an Martin Mittermaier Augustin und Genossen 6 Antheile im mittleren Moose, an 
7 Gemeindeglieder 7 Antheile der Serwiese, jeder Antheil bestehend aus 2 Parzellen einer 
5“
	        
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