Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Versendung tele- 
graphischer De- 
beschen r* die 
Postan 
Zeit der Nufgabe. 
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frankirt zur Versendung gelangen. Die obenbezeichneten Gebühren sind jedoch 
sämmtlich entweder vom Absender oder vom Adressaten zu entrichten. 
XI WMill der Absender die Gebühren tragen, so hat er bei der Aufgabe des 
Schreibens nur die tarlfmäßige Brieftare für das Schreiben und bezw. die Ein- 
schreibgebühr zu bezahlen, und werden die anderen Beträge erst auf Grund des 
vollzogen zurückkommenden Behändigungscheines vom Absender eingezogen. 
g. 21. 
I Telegraphische Depeschen nach Orten, welche über die bestehenden 
Telegraphenlinien hinaus oder seitwärts derselben gelegen sind, werden, wenn 
deren Weiterbeförderung nicht mit Estafette, sondern mittelst der gewöhnlichen 
Postcoursc zu geschehen hat, von den Telegraphenstationen entweder als Ein- 
schreibsendungen (bei Depeschen des Wechselverkehrs oder bei eingeschriebenen 
Depeschen) oder als gewöhnliche Briefe, in beiden Fällen jedoch unter Entrichtung 
sämmtlicher Taxen und Gebühren zur Aufgabe gebracht. 
II Die Zustellung hat durch Eilboten nur dammn zu erfolgen, wenn ein 
solches Verlangen auf der Adreßseite des Telegramms durch den Vermerk „sofort 
durch Eilboten zu bestellen“ ausgedrückt ist. 
III. Die Gebühr für die Zustellung durch Ellboten wird von der Telegraphen= 
station entrichtet, wenn der Adressat der Depesche im Ortsbestellbezirke der Post- 
anstalt des Bestimmungsortes sich befindet; hat dagegen die Zustellung im Land- 
postbezirke zu erfolgen, so wird die Eilbestellgebühr vom Adressaten erhoben. 
g. 22. 
I Die Aufgabe der Briefpostsendungen muß bei den Expeditionen 
a) im Falle des Einschreibens mindestens eine Stunde, und 
b) bei gewöhnlicher frankirter oder unfrankirter Absendung spätestens eine 
halbe Stunde 
vor dem planmäßigen Abgange oder Weitergange der betreffenden Post vom 
Expeditionsbureau ab, und wenn derselbe Nachts oder früh Morgens vor Oeffnung 
des Schalters erfolgt, noch am Abende vor Schalterschluß stattfinden, außerdem 
auf den Abgang der Sendung mit nächster Post nicht mehr gerechnet werden kann. 
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