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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1877.
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Niederbayern beträgt für das Jahr
1877 2°523,837 /4 38, wovon ein Steuerprocent auf 25,238 /¾4 37 J sich berechnet.
III.
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1877.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landraths die Position zur Aufbesserung
der Naturalverpflegungsaversa für Haltung von Schulgehilfen um V364 -4 erhöht werde.
2. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, daß den vorhandenen 29 Schullehrern
des Regierungsbezirks mit 40 und mehr Dienstjahren, die vor dem Pensionsregulativ vom
1. Januar 1874 pensionirt worden sind, eine Aufbesserung ihrer gegenwärtigen Pensions-
bezüge um je 90.X gewährt und der zu diesem Zwecke pro 1877 erforderliche Bedarf mit
2610 JX in das Kreisbudget eingestellt werde.
3. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, daß zum Zwecke der Aufbesserung
der bisherigen Bezüge des Religionslehrers und dritten Taubstummenlehrers an der Taub-
stummen-Anstalt Straubing um je 150 -Kx der Zuschuß für diese Anstalt aus Kreisfonds
von 40500 auf 4350 . erhöht werde.
4. Die unverkürzte Willigung des Bedarfs für die neu errichtete Kreislehrerinnen- Bil-
dungsanstalt für Niederbayern in Straubing haben Wir wohlgefällig wahrgenommen.
Dagegen vermögen Wir der Bitte des Landraths um baldige Uebernahme der Anstalt
auf Centralfonds zur Zeit eine entsprechende Berücksichtigung nicht zuzuwenden, da unter den
gegenwärtigen Verhältnissen eine erfolgreiche Aufnahme des erforderlichen Bedarfs in das
Staatsbudget nicht ausführbar erscheint.