Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

K 13. 105 
Oas provisorische Statut der genannten Anstalt, welches dem Landrathe vorgelegt und 
von demselben ohne Erinnerung befunden worden ist, haben Wir definitiv in Krast treten 
und nebst dem Lehrplane der Anstalt veröffentlichen lassen. 
5. Den Beschlüssen des Landraths, wornach die Theuerungszulagen der mit pragma- 
tische Rechten angestellten Lehrer der Gewerbschulen, dann des Kreisschulinspectors, dem 
pragmatischen Gehalte derselben zugeschlagen werden sollen, ertheilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung. 
6. Der Landrath hat zu der beabsichtigten Umwandlung der Gewerbschulen in sechs- 
classige Realschulen seine Zustimmung ertheilt und nicht nur für die Kreisgewerbschule in 
Passau die hiezu erforderlichen Mittel aus Kreisfonds bewilligt, sondern auch für die Ge- 
werbschulen in Landshut und Straubing zu jenem Zwecke entsprechende Zuschüsse aus Kreis- 
mitteln zur Verfügung gestellt. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem 
Landrathe von Niederbayern für seine opferwillige Mitwirkung zur durchgreifenden Verbesser- 
ung der bezeichneten Anstalten gerne die wohlverdiente Anerkennung aus und beauftragen 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die erforder- 
lichen weiteren Vorbereitungen zur Einführung der erwähnten Gewerbschul-Organisation unter 
thunlichster Bedachtnahme auf die hiezu vom Landrathe geäußerten Wünsche zu treffen. 
7. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Kreisirrenanstalt, insbesondere in Bezug 
auf die Verbesserung der Einrichtungen gegen Feuersgefahr, dann hinsichtlich der Gewährung 
einer 15procentigen Theuerungszulage an den Director und den Verwalter der Anstalt er- 
theilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Den von dem Landrathe beschlossenen Zuschuß von 500 „IX für die Rettungs= und 
Erziehungsanstalt Fürstenstein haben Wir in das Kreisbudget unter Cap. VI. § 8 einstellen 
lassen, nachdem eine Ausgabe für Wohlthätigkeit in Frage steht. 
9. Wir genehmigen ferner den Beitrag von 2000 „A, welchen der Landrath für die 
Fortsetzung des Hochwasserdammes und die Correction der Abens bei Neustadt a. D. be- 
stimmt hat. 
10. Dem Antrage des Landraths auf Verwendung des Betrages von 5143 „X aus 
den Renten des Maximilians-Hilfs-Magazins-Fonds zur Verstärkung der Kreiseinnahmen 
und zur theilweisen Deckung der Kreisausgaben ertheilen Wir, jedoch ohne Consequenz für 
künftige Jahre, Unsere Genehmigung. 6 
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