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5) Dem Beschlusse des Landrathes, den für die Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Prüll
bestehenden Wittwen= und Waisenfond mit erweiterter Bestimmung in einen „Wittwen= und
Waisenfond für Kreisbeamte der Oberpfalz“ unter dieser Benennung umzuwandeln, ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
6) Der Landrath hat die Position für Feuerlöschzwecke von 2571 JX auf 4000 M
erhöht, was Wir gerne genehmigen.
7) Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landrathes, daß von den Kreis-Umlagen-
Nachholungen pro 1876 im Betrage von 28,800 bis 30,600 „X die Summe von 10,000 =
zur Erhöhung des Stammcapitals des Kreisvereins für die Unterstützung der Lehrers-Witt-
wen und Waisen, der gleiche Betrag zur Dotation von Freistellen für Zöglinge der Kreis-
taubstummenanstalt zu Regensburg und des Privattaubstummeninstitutes in Zell, der Rest zu
gleichen Theilen für die Dotation von Freistellen in der Kreisrettungsanstalt Burglengenfeld
und der Rettungsanstalt Eltmannsdorf verwendet werde.
Ebenso ertheilen Wir dem weiteren Beschlusse des Landrathes, wonach derlei Kreis-
umlagen-Nachholungen dazu verwendet werden sollen, um die Freiplatzdotationen der beiden
genannten Rettungsanstalten bis auf den Capitalbetrag von 10,000 -K zu bringen, Unsere
Genehmigung.
V.
Der Bitte des Landrathes, eine authentische Interpretation des Artikels 25 des Land-
rathsgesetzes vom 28. Mai 1852 zu veranlassen, vermögen Wir nicht zu entsprechen, da
der Wortlaut dieser Gesetzesvorschrift klar ist, und nach den von Unserem Staatsministerium
des Innern gepflogenen Erhebungen von den sämmtlichen Landräthen des Königreichs stets in
dem gleichen Sinne aufgefaßt wurde.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer-
dings Unsere Anerkennung seiner Bereitwilligkeit in Förderung der Kreisinteressen und
versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade.
München, den 27. März 1877.
Ludwig.
Dr. v. Kutz. v. Pfenser. v. Berr.
Auf Königlis Allerhöchsten Befehl:
er Gencral-Secretär:
Mir,ee v. Schlereth.
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