eseh und LL
für das
Königreich Vayern.
15.
München, den 18. April 1877.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 12. April 1877, das Papierformat im amtlichen Verkehre betr. — Bekanutmachung
vom 12. April 1877, die Revision der Vellzugscorschriften zum Tax- und Stempelgesetze vom 8. November 1875,
bier das Papierformat und die Verwend uug der Stempelmarken in den Landestheilen rechts des Rheins betr. —
Bekanntmachung vom 14. April 1877, die Revision der Vollzugsvorschriften zum Tax- und Stempelgesetze
vom 8. November 1875, hier die Stempelfreiheit von Eingaben im kaufmännischen und sonstigen gewerblichen
Verkehre mit den Behörden in den Landestheilen rechts des Rheins betr. — Bekanntmachung vom 15. April
1877, die Revision der Vollzugsvorschriften zum Tax- und Stempelgesetze vom 8. November 1875, hier die
Sempelpflicht der Eingaben in Strafsachen bei Bebörden in den Landestheilen rechts des Rheins betr. — Hof-
dienst-Nachrichten. — Berichtigung. —
Nr. 4573. Bekanntmachung, das Papierformat im amtlichen Verkehre betreffend.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, der Justiz,
des Innern beider Abtheilungen, der Finanzen und Kriegsministerium.
Nach Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs ist mit dem
Reichskanzler-Amte und den Regierungen der Deutschen Bundesstaaten ein Uebereintommen
bezüglich der Anwendung eines gleichmäßigen Papierformates bei den deutschen Reichs= und
Staatsbehörden getroffen worden.
In Folge dessen ergehen nachstehende Anordnungen:
S. 1.
Die Staats= und sonstigen öffentlichen Behörden aller Ressorts haben sich künftig bei
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