Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

17. 159 
verweser um je 50 4 erhöht und der hiefür erforderliche Mehrbedarf in das Kreis-Budget 
eingestellt werde. 
Zugleich verfügen Wir, dem Anutrage des Landraths entsprechend, daß diese Aufbefserung 
der Verpflegskosten-Entschädigung für die Schulgehilfen an den betreffenden Lehrer, welcher die 
volle Verpflegung eines Schulgehilfen wirklich übernommen hat, an den Schulgehilfen selbst 
aber nur dann zu verabreichen ist, wenn derselbe von seiner Verpflichtung, die Verpflegung 
im Hause des Lehrers zu nehmen, durch die Kreisregierung dispensirt wurde. 
4. Den Beschlüssen des Landraths über die Gewährung von Kreisfondszuschüssen an 
dürftige Gemeinden des Kreises für Schulhausbauten ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position „Diäten und Reisekosten 
des Kreisschulinspectors" um 6284¾4 zum Zwecke weiterer Visitationen außer den in der 
Dienstesinstruction vorgeschriebenen Visitationen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Einstellung einer Position von 
1000 K in das Kreis-Budget für den Kreis-Schulreferenten, um eine größere Ausdehnung 
seiner Inspectionsreisen zur Visitation des äußeren Schulwesens (der deutschen Schulen ein- 
schließlich der aus Kreismitteln dotirten Erziehungsinstitute) zu ermöglichen. 
6. Der Landrath hat dem Postulate zu 6000 .X für die Verbesserung des Fort- 
bildungswesens des Lehrpersonalo an den Volksschulen nach Maßgabe des hierüber für das 
ganze Königreich erlassenen allgemeinen Normativs vom 8. Mai 1875 wiederholt seine Zu- 
stimmung versagt und auf diese Weise die Durchführung einer als nothwendig und nützlich 
erkannten Einrichtung im Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg zum Nachtheile des 
dortigen Schulwesens verhindert. 
Da die fragliche Einrichtung nach den Erfahrungen, welche hierüber in den sieben 
übrigen Regierungsbezirken bereits gemacht worden sind, sich als praktisch erfolgreich 
erwiesen hat, und somit das wesentlichste der hiegegen erhobenen Bedenken des Landraths 
nicht als begründet erachtet werden kann, so geben Wir Uns der sicheren Erwartung hin, 
daß der Landrath bei seinem nächsten Zusammentritte die hiefür erforderlichen Mittel unver- 
kürzt willigen werde, und beauftragen Unsere Kreisregierung, das betreffende Postulat in 
die Propositionen zum Kreis-Budget für 1878 wiederholt einzustellen. Der vom Landrathe 
beschlossenen Willigung des Betrages von 2500 & zur Fortsetzung des Lehrer-Fortbildungs- 
wesens im Regierungsbezirke nach der bisherigen Weise und zur Unterstützung der Schul- 
31“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.