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verweser um je 50 4 erhöht und der hiefür erforderliche Mehrbedarf in das Kreis-Budget
eingestellt werde.
Zugleich verfügen Wir, dem Anutrage des Landraths entsprechend, daß diese Aufbefserung
der Verpflegskosten-Entschädigung für die Schulgehilfen an den betreffenden Lehrer, welcher die
volle Verpflegung eines Schulgehilfen wirklich übernommen hat, an den Schulgehilfen selbst
aber nur dann zu verabreichen ist, wenn derselbe von seiner Verpflichtung, die Verpflegung
im Hause des Lehrers zu nehmen, durch die Kreisregierung dispensirt wurde.
4. Den Beschlüssen des Landraths über die Gewährung von Kreisfondszuschüssen an
dürftige Gemeinden des Kreises für Schulhausbauten ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
5. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position „Diäten und Reisekosten
des Kreisschulinspectors" um 6284¾4 zum Zwecke weiterer Visitationen außer den in der
Dienstesinstruction vorgeschriebenen Visitationen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Einstellung einer Position von
1000 K in das Kreis-Budget für den Kreis-Schulreferenten, um eine größere Ausdehnung
seiner Inspectionsreisen zur Visitation des äußeren Schulwesens (der deutschen Schulen ein-
schließlich der aus Kreismitteln dotirten Erziehungsinstitute) zu ermöglichen.
6. Der Landrath hat dem Postulate zu 6000 .X für die Verbesserung des Fort-
bildungswesens des Lehrpersonalo an den Volksschulen nach Maßgabe des hierüber für das
ganze Königreich erlassenen allgemeinen Normativs vom 8. Mai 1875 wiederholt seine Zu-
stimmung versagt und auf diese Weise die Durchführung einer als nothwendig und nützlich
erkannten Einrichtung im Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg zum Nachtheile des
dortigen Schulwesens verhindert.
Da die fragliche Einrichtung nach den Erfahrungen, welche hierüber in den sieben
übrigen Regierungsbezirken bereits gemacht worden sind, sich als praktisch erfolgreich
erwiesen hat, und somit das wesentlichste der hiegegen erhobenen Bedenken des Landraths
nicht als begründet erachtet werden kann, so geben Wir Uns der sicheren Erwartung hin,
daß der Landrath bei seinem nächsten Zusammentritte die hiefür erforderlichen Mittel unver-
kürzt willigen werde, und beauftragen Unsere Kreisregierung, das betreffende Postulat in
die Propositionen zum Kreis-Budget für 1878 wiederholt einzustellen. Der vom Landrathe
beschlossenen Willigung des Betrages von 2500 & zur Fortsetzung des Lehrer-Fortbildungs-
wesens im Regierungsbezirke nach der bisherigen Weise und zur Unterstützung der Schul-
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