Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

M 17. 161 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem Land- 
rathe für seine opferwillige Mitwirkung zur durchgreifenden Verbesserung der bezeichneten 
Anstalten gerne die wohlverdiente Anerkennung aus und beauftragen Unser Staatsministerium 
des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten, die erforderlichen weiteren Vorbereitungen 
für die Einführung der in Aussicht genommenen Gewerbschulorganisation unter thunlichster 
Bedachtnahme auf die vom Landrathe hiezu geäußerten Wünsche zu treffen. 
11. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, wonach dem vormaligen Vorstande der 
aufgehobenen Kreisackerbauschule in Ramhof, Eduard Müller, gegen Fortleistung der tref 
fenden Beiträge an den Pensionsfond der Gewerbschullehrer des Regierungsbezirks für den 
Fall eintretender Dienstunfähigkeit ein Pensionsanspruch zustehen und von nun an bei seiner- 
zeitiger Berechnung der denselben treffenden Pension ein Activitätsgehalt von 2160 JX zu 
Grund gelegt werden soll. 
12. Den Beschlüssen des Landraths, den pragmatisch angestellten Kreisbediensteten die 
bisherigen Theuerungszulagen als Bestandtheil ihres pragmatischen Gehaltes zu bewilligen, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
13. Wir haben mit Befriedigung davon Kenntniß genommen, daß der Landrath für 
die Verbesserung der Zustände im Donaumoose einen Beitrag von 3500 4 bewilligt hat, 
und ertheilen der Verwendung dieser Summe zur Herstellung eines Nivellements für das 
innere Donaumoos gerne Unsere Genehmigung. 
Was die vom Landrathe erbetene gesetzliche Regelung der Torfausbeutung in den Mooren 
betrifft, so beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Land- 
wirthschaft, Gewerbe und Handel, diesen Gegenstand in nähere Erwägung zu ziehen und 
Uns deren Ergebniß vorzulegen. 
14. Den von dem Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Heil= und Pflege- 
anstalten Raufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüssen, insbesondere hinsichtlich der Unter- 
stützung von armen Geisteskranken, der Negulirung der Bezüge der Beamten und des übrigen 
Anstalts-Personals, der Festsetzung der Anstalts-Etats und der Zuschüsse aus Kreisfonds, 
der Grunderwerbungen für die Anstalt Kaufbeuren, des Baudotations-Zuschusses für die An- 
stalt Kaufbeuren, der Adaptirung der bisherigen Rreis Irrenanstalt Irsee, der Verzinsung 
und Tilgung des für den Irrenhausbau aufgenommenen Kreis-Anlehens und der Gewährung 
von Remunerationen an die bei diesem Bau betheiligten Techniker, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung.
	        
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