Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 27. November v. Js. 
(Central-Blatt Seite 622) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den Gym- 
nasien zu Saargemünd, Weißenburg und Zabern in Elsaß-Lothringen (Verzeichniß 
vom 19. Januar v. Is., Seite 41, unter A. a. XXVI. 6, 9, 10) gestattet worden ist, 
gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst auch ihren von der Theilnahme am Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten 
Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunter- 
richt regelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach mindestens 
einjährigem Besuch derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrer- 
kollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Berlin, den 22. März 1877. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Est. 
Bekanntmachung, Aenderungen in der Landwehrbezirks-Cintheilung für das Deutsche Reich betr. 
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Im Auschlusse an die Bekanntmachung vom 28. Juli 1876 (Ges.= und Verordn.-Bl. 
S. 520) wird in Folge Ausschreibens des Reichskanzleramts vom 23. März 1877 (Centr. 
Bl. f. d. Deutsche Reich S. 169) die dem §. 1 des ersten Theils der Wehrordnung für 
das Königreich Bayern vom 21. November 1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehr- 
be zir kseintheilung (Beil. zu Nr. 63 des Ges.= u. Ver.-Blattes S. 113 mit 137) gemäß 
der Bestimmung im 8. 1 Ziff. 6 am angeführten Orte auf Seite 118 und 124 an den 
einschlägigen Stellen berichtigt, wie folgt: 
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