Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt unb deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinecipale für das Jahr 1877. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1877 2,658,965 □A4, wovon ein Steuerprocent auf 25,589 1X/4 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1877. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die gestellten Anträge und auf die gefaßten Beschlüsse des Landrathes ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes zur Aufbesserung des Einkom- 
mens der Schullehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Gesetzes vom 10. November 1861, die 
Aufbringung des Bedarfs für die deutschen Schulen betreffend, bezeichneten Gemeinden auf 
1000 „MI aus Kreisfonds die Summe von 13,000 X in das Kreisbudget eingestellt werde. 
2) Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Erhöhung der Position „Bei- 
träge zu Schulhausbauten“ von 34,000 -X auf 50,000 AM. 
3) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes zur Deckung nachweisbarer 
Mehrkosten über die regulativmäßige Vergütung der Reisekosten der Distriktsschulinspectoren 
die Position von 1000 X in das Kreisbudget eingesetzt werde. 
Bezüglich der Erneuerung des im Landrathsprotokolle vom 15. November 18738 nie- 
dergelegten Vorbehaltes gegen die Belastung der Kreisfonds mit Prüfungs= und Aufsichts- 
kosten für die deutschen Schulen verweisen Wir den Landrath auf Unseren Bescheid in 
den Landrathsabschieden vom 9. April 1874 und 10. März 1875 Nr. IV. Ziff. 2. 
4) Zu der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position für Stipendien an dürf- 
tige Schülerinnen des Ludwigs-Lehrerinnen-Seminars in Memmingen von 720 auf 800 = 
ertheilen Wir Unsere-Genehmigung.
	        
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