Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Festgeschter 
Cap. S. Vortraz. Betrag 
4 
Uebertrag 107755 89 
III. b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten r . 
personals in der bisherigen Weise. .. 129960 — 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Ver- 
weser und weltlichen Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehilfen 
aus Centralfonds . . . . 23040 — 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
in Art. III. Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 -K, 
der Schulverweser auf 680 .X aus Kreisfonds 53200 — 
e) zur Aufbesserung des Minimaleinkommens der Lehrer in " 
den in Art. III. Zisser 2 des Schuldotationsgesetzes be- ; 
zeichneten Gemeinden auf 1000 . M aus Kreisfonds 13000 — 
1 t) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte, vielmehr der Na- 
turalverpflegungsaverse mit je 108 M. 16115 — 
DLKitl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien zu 90 J/#4 für die wirklichen Schullehrer und 
zu 45 /X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen307595 — 
" Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 11700— 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz- 
i ungen für das active Lehrerpersonal 4500 — 
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schulcassen. 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondscasse in Ansbach 3430 — 
i 
Latus 
670295
	        
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