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Unsere Entschließung ertheilt und verweisen in dieser Beziehung auf den Erlaß Unseres Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 3. März l. Is. Nr. 2854.
11. Dem Beschlusse des Landrathes, wornach den Hauptlehrern der Fortbildungsschulen
in München die Aufnahme in den Pensionsfond der Lehrer für technische Anstalten des
Kreises Oberbayern gegen Leistung angemessener, von der Kreisregierung, K. d. J., von
Oberbayern vorbehaltlich der definitiven Billigung der nächsten Landrathsversammlung zu
bestimmender Beiträge der Stadt München und gegen gewisse Leistungen der betheiligten
Lehrer principiell gewährt werden soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
12 Für die beabsichtigte Umwandlung der Gewerbschulen in sechsclassige Realschulen hat
der Landrath unter principieller Billigung des ihm mitgetheilten Organisationsprojectes
die pro 1877 postulirten Mittel und zwar sowohl für die Kreisgewerbschule in München,
als auch für die übrigen im Kreise Oberbayern bestehenden Gewerbschulen bewilligt.
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken wir dem Land-
rathe von Oberbayern für seine opferwillige Mitwirkung zur durchgreifenden Verbesserung der
bezeichneten Anstalten gerne die wohlverdiente Anerkennung aus und beauftragen Unser
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die erforderlichen wei-
teren Vorbereitungen für die Einführung der in Aussicht genommenen Gewerbschulorganisation
unter thunlichster Bedachtnahme auf die hiezu vom Landrathe geäußerten Wünsche und ge-
stellten Anträge zu treffen.
13. Was den Antrag des Landrathes auf eine neuerliche und namhafte Erhöhung der
Verpflegungsbeiträge der Zöglinge der Kreisackerbauschule in Schleißheim anlangt, so beauf-
tragen Wir Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern von Oberbayern, denselben zu-
nächst der veranlaßten weiteren Instruction zu unterstellen und über die Ergebnisse der letz-
teren seinerzeit Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten Bericht zu erstatten.
14. Von dem Beschlusse des Landrathes, den Zuschuß für die Obstbaumpflege von
345 „MX auf 600 „X und jenen für Stipendien zum Besuche des Hufbeschlag-Unterrichtes
von 860 ¾ auf 1200 „X zu erhöhen, haben Wir mit Befriedigung Kenntniß genommen
und ertheilen demselben Unsere Genehmigung.
15. Den Beschlüssen des Landrathes, wonach derselbe vom 1. Januar l. Is. an dem
Kreis-Cultur-Ingenieur Christoph Drescher einen Jahresgehalt von 2700 -X einschließlich
der Theuerungszulage, unter Verleihung pragmatischer Rechte, dem Kreis-Cultur-Techniker