Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

Geset-und Verorumsscuat 
für das 
Königreich Vayern. 
23. 
München, den 17. Mai 1877. 
  
Inhalt: 
ius Allerhöchste Verordnung vom 29. April 1877, die Umbildung der Gewerbschulen in Realschulen 
etreffend. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Umbildung der Gewerbschulen in Realschulen betr. 
: 
Cudwig lI. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben auf den Antrag Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten eine Umbildung der dermaligen Gewerbschule in eine sechsclassige 
Realschule beschlossen und demgemäß der anruhenden „Schulordnung für die Real- 
schulen im Königreiche Bayern“ Unsere Genehmigung ertheilt. 
Hiebei verordnen Wir, was folgt: 
J. 
Die sechsclassige Realschule neuer Organisation tritt bezüglich ihrer Dotation und der 
dienstlichen Verhältnisse ihrer Lehrer an die Stelle der seitherigen „Kreisgewerbschule“ und 
49
	        
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