Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Außerdem wird noch in je zwei Stunden wöchentlich obligatorischer Turnunterricht und 
nach Maßgabe des Bedürfnisses facultativer Singunterricht ertheilt. 
§ 2. 
Unterricht im Allgemeinen. 
Der Unterricht an der Realschule soll im steren Wechselverkehre zwischen Lehrer und 
Schüler durch mündliche und demonstrative Erklärung des Lehrstoffes und durch abwechselndes 
Befragen lebendig erhalten werden; es darf nie ein ununterbrochener Lehrvortrag wie für 
Zuhörer reiferen Alters stattfinden. 
Klarheit und Gründlichkeit sind vor Allem bei Ertheilung des Unterrichtes anzustreben. 
Ueberbürdung mit Lehrstoff und rein mechanisches Auswindiglernen sind zu vermeiden. Zur 
Befestigung des Gelernten dienen die Repetitionen, welche häufig in der Classe anzustellen sind. 
Die Lehrer aller Curse und Fächer sind verpflichtet, bei ihrem Unterrichte die Schüler 
an reines Sprechen, richtigen schriftlichen Ausdruck, sowie an eine gute correcte Handschrift 
zu gewöhnen; sie haben insbesondere auch darauf zu sehen, daß das Lehrpensum auf die ein- 
zelnen Theile des Schuljahres möglichst gleichmäßig vertheilt werde. 
S. 3. 
Haus= und Schulaufgaben. 
Zur Einübung des Lehrstoffes und zur Anregung der eigenen Thätigkeit der Schüler 
ist, abgesehen von den kleineren Uebungen, welche sämmtlich von den Lehrern zu controliren 
sind, jede Woche mindestens eine schriftliche Hausaufgabe zu geben. Diese Aufgaben sind 
vom einschlägigen Lehrer sorgfältig zu corrigiren und nach eingehender Erörterung mit den 
Schülern zur Vorlage bei etwa eintretender Schuloisitation bereit zu halten. 
Am Anfange eines jeden Schuljahres hat der Lehrerrath festzusetzen, wann und aus 
welchen Fächern Hausaufgaben zu bearbeiten sind. 
Kein obligater Unterrichtsgegenstand mit Ausnahme der Religion, des Zeichnens und 
Schreibens ist von den Hausaufgaben principiell ausgeschlossen; durch diese Aufgaben darf 
übrigens den Schülern der freie Nachmittag nicht zu sehr verkürzt werden; zur Vermeidung jeder 
Ueberlastung wird die Führung eines sogenannten Aufgabenbuchs enpfohlen. 
Außer den Hausaufgaben werden den Schülern von Zeit zu Zeit Schulaufgaben (Clausur- 
arbteiten ohne Benützung von Hilfsmitteln) gegeben. Wie viele derartige Schulaufgaben im
	        
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