Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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In den 4 unteren Cursen sollen prosaische und poetische Stücke aus einem Lesebuche 
gelesen, erklärt und theilweise auswendig gelernt werden. Bei der prosaischen Lectüre ist be- 
sonders auf solche Lesestücke Rücksicht zu nehmen, welche als eine Vorschule für den Geschichtsunterricht 
und zur Unterstützung desselben dienen können; im III. und IV. Curs sollen bei der poeti- 
schen Lectüre kurze Belehrungen über die Dichtungsformen gegeben werden. 
V. Curs Wcchentlich 3 Stunden. 
Lectüre größerer Lesestücke aus dem Lesebuch und aus einzelnen Schriftstellern mit stili- 
stischen Belehrungen. Lesen und Vortrag poetischer, besonders epischer Stücke mit biogra- 
phischen Einleitungen und mit Belehrungen über die Dichtungsarten. Umfassendere stilistische 
Uebungen, besonders Schilderungen und kleinere Abhandlungen mit angedeuteter Disposition. 
Uebungen im freien Vortrage. 
VI. Curs. Wöchentlich 3 Stunden. 
Uebersichtliche Darstellung der deutschen Literaturgeschichte. Lectüre und Erklärung 
classischer, besonder dramatischer Meisterwerke. Größere Aufsätze und Uebungen im freien Vortrage. 
S. 6. 
Französische Sprache. 
Der franzäösische Unterricht soll auf solider grammatlkalischer Grundlage aufgebaut werden. 
An jedes Capitel der Grammatik schließt sich zur Einübung der erlernten Regeln, durch 
alle Curse fortschreitend, eine hinreichende Anzahl von schriftlichen und mündlichen Uebersetzungen 
aus dem Deutschen in's Französische und umgekehrt. Die dabei vorkommenden Wörter sind 
auswendig zu lernen. 
Sämmtliche schriftliche Uebersetzungen werden vom Lehrer controlirt. 
An die schriftlichen Uebersetzungen schließen sich in den oberen Cursen größere und kleinere 
Dictate an. Die Regeln über die Wortstellung sind im Wesentlichen gleich anfangs an den 
vorkommenden Beispielen zu erläutern und dann stufenweise in den höheren Cursen zu ver- 
vollständigen. Ueberhaupt sind schon in den untersten Cursen gelegentlich syntaktische Be- 
merkungen einzuschalten. 
Zur Lectüre in dem II. III. und IV. Curse sind geeignete Stücke aus einem Lesebuch 
auszuwählen und nach Form und Inhalt zu erklären; dabei müssen die Sprachunterschiede
	        
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