Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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zeichnen und dabei sowohl den Gegenstand als auch die Manier, ihn zu entwerfen und zeich- 
nerisch weiter zu behandeln, erläutern. Außerdem werden Wandtafeln und wo möglich auch 
große Draht-, Holz-, Pappe= oder Gyps-Modelle zum gemeinschaftlichen Zeichnen benützt. 
In den oberen Cursen sind für das Freihandzeichnen Vorlagen und die vom Staatsmini- 
sterium den Anstalten überlassenen Gypsmodelle zu verwenden. 
Unerläßlich ist die Erläuterung an der Schultafel bei allen Constructionen aus der 
Geometrie und Projectionslehre, bei letzterer unter Benützung von Modellen. 
Uebungen im Tuschen und in Behandlung mit Farbe sind keineswegs ausgeschlossen, 
doch nur solchen Schülern zu gestatten, welche die Umrisse bereits richtig und genau wieder- 
geben können. Es soll überhaupt nicht das eigentliche Malen betrieben werden, wohl aber 
das Eindecken von Flächen mit verschiedenen passenden Farben und das Tuschen solcher ein- 
facher Körper, deren Schatten der Schüler richtig zu construiren versteht. Ebenso kann das 
Schraffiren von Flächen an passender Stelle angewendet und kann im VI. Curs zum Schattiren 
der nach Gyps gezeichneten Ornamente übergegangen werden. 
Ueber Reinhaltung der Zeichnungen, Auswahl und Behandlung der Farben, der Zeichen- 
geräthe und der Instrumente sollen die Schüler rechtzeitig und gemeinsam belehrt werden. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Curse wie folgt: 
I. Curs. Wöchentlich 3 Stunden. 
Freihandzeichnen: Uebungen im Zeichnen von geraden und krummen Linien und 
daraus gebildeten geometrischen Figuren Leichteste Ornamente. - 
II. Curs. Wöchentlich 3 Stunden. 
Freihandzeichnen: Zeichnen von Ornamenten, antiken Vasen u. dgl. nach Wand- 
tafeln und Vorlagen. 
III. Curs. Wöchentlich 4 Stunden. 
In den 5 Wintermonaten ausschließlich Freihandzeichnen und zwar Zeichnen von Kör- 
pern mit ebenen Flächen nach Modellen, sowie von Ornamenten nach leicht erhabenen Gyps- 
abgüssen in reinen Umrissen. In den letzten 5 Monaten des Schuljahres werden zugleich 
die Elemente des Linearzeichnens gelehrt, nämlich das Auftragen, Theilen und Messen 
gerader Linien, Winkel und ebener Figuren. Benützen des Maßstabes. "
	        
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