Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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14) Bezüglich der Erklärung des Landraths, welche derselbe auf die ihm von Unserem 
Staatsministerium des Innern zugegangene Entschliehung hinsichtlich der Gründung eines 
pfälzischen Dienstbotenstifts abgegeben hat, behalten Wir Uns Entschließung vor, bis die 
noch erforderlichen von Unserem Staatsministerium des Innern zu bethätigenden Verhand- 
lungen zum Abschlusse gediehen sein werden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und 
ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 23. April 1877. 
Ludwig. 
Dr. v. Eutz. v. Pfeufer. v. Berr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Minlstertalrath v. Schlereth.
	        
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